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Anschlag von Magdeburg Verdächtiger von Magdeburg drohte in Mecklenburg-Vorpommern

Der mutmaßliche Täter des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt lebte von 2011 bis 2016 in Mecklenburg-Vorpommern. Dort fiel er wiederholt auf, indem er Straftaten androhte.

Von dpa 22.12.2024, 13:03
Der mutmaßliche Täter von Magdeburg hat von 2011 bis 2016 in Mecklenburg-Vorpommern gelebt. Dort soll er wiederholt Straftaten angedroht haben, die international Beachtung finden würden.
Der mutmaßliche Täter von Magdeburg hat von 2011 bis 2016 in Mecklenburg-Vorpommern gelebt. Dort soll er wiederholt Straftaten angedroht haben, die international Beachtung finden würden. Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Schwerin - Der mutmaßliche Täter des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt ist vor mehreren Jahren in Mecklenburg-Vorpommern wiederholt mit der Androhung von Straftaten aufgefallen. Im Jahr 2013 wurde er vom Amtsgericht Rostock zu 90 Tagessätzen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten verurteilt, wie Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) bei einer Pressekonferenz in Schwerin sagte. Zuvor hatte der „Spiegel“ über das Urteil berichtet.

Dem Minister zufolge hat der heute 50-jährige Taleb A. von 2011 bis Anfang 2016 in Mecklenburg-Vorpommern gelebt und in Stralsund Teile seiner Facharzt-Ausbildung absolviert. In einem Streit um die Anerkennung von Prüfungsleistungen habe er gegenüber Vertretern der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit einer Tat gedroht, die internationale Beachtung bekommen werde. Dabei habe er auf den Anschlag beim Boston-Marathon verwiesen.

Keine islamistischen Bezüge gefunden

Im Zuge der Ermittlungen gab es laut Pegel auch eine Durchsuchung bei dem Mann. Es seien jedoch keine Hinweise auf eine reelle Anschlagsvorbereitung gefunden worden, ebenso keine islamistischen Bezüge. „Im Gegenteil, er schien sich zu distanzieren und Gegenteiliges zu vertreten“, sagte Pegel.

Im Januar 2014 gab es demnach gegen den Mann den Verdacht der Nötigung. Er wollte bei einer Behörde in Stralsund Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen und soll für den Fall, dass er die Hilfe nicht bekommt, mit Handlungen gedroht haben, die internationale Beachtung bekommen würden. Er soll im Amt überdies gedroht haben, sich umzubringen, falls sein Ansinnen abschlägig beschieden werde.

Gefährderansprache

Daraufhin habe es eine sogenannte Gefährderansprache der Polizei gegeben, berichtete Pegel weiter. Der Mann sei auf Konsequenzen solcher Taten hingewiesen worden und ihm sei gesagt worden, dass man einen sehr viel genaueren Blick auf ihn haben werde.

Im Mai 2015 soll es dann noch einmal in einem Schreiben an Justizbehörden zu einer Beleidigung gekommen sein. Dabei habe der Mann aus Saudi-Arabien Bezug auf die Verurteilung von 2013 genommen. In einer Petitionshotline einer Bundesbehörde habe er sich im September 2015 zudem beschwert, die betreffenden Richter von 2013 in Rostock seien Rassisten. Er habe dabei Überlegungen angedroht, sich eine Pistole zu besorgen und im Zweifel Rache an den Richtern nehmen. Überdies soll er gesagt haben, das Grundgesetz sei per se ausländerfeindlich. 

Nicht als Gefährder eingestuft

Als Gefährder sei der Mann aber nicht eingestuft worden, sagte Pegel. Dazu brauche man normalerweise Verdachtsmomente mit ideologischem Bezug. Diese hätten bei ihm nicht vorgelegen.

Der Minister erklärte, keine genaueren Informationen geben zu können, da nach dem Ablauf gesetzlicher Fristen viele Unterlagen bereits vernichtet seien.