Entscheidung im Mai Verfassungsgericht entscheidet über Fünf-Prozent-Klausel
Parteien kommen nur in den Landtag, wenn sie mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten. Der Passus ist umstritten. Bald soll es eine Entscheidung der Thüringer Verfassungsrichter geben.

Weimar - Thüringens Verfassungsrichter entscheiden Mitte Mai über die Fünf-Prozent-Sperrklausel, die bei Landtagswahlen gilt. Danach müssen Parteien mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten, um in das Landesparlament einzuziehen. Gegen die Klausel hatte die Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) geklagt, wie aus der Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs in Weimar hervorgeht. Sie steht für eine Reihe kleiner Parteien, die die Hürde in den Landtag in der Regel nicht nehmen.
Über die Klage der ÖDP war im März mündlich verhandelt worden, die Entscheidung fällt am 14. Mai. In der Regel dauert es einige Wochen, bis die höchsten Thüringer Richter ihre Entscheidung verkünden.
Die ÖDP war im vergangenen Jahr mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die vorläufige Außerkraftsetzung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Landtagswahl im September erreichen wollte. Der ÖDP ging es dabei nach eigenen Angaben nicht nur um ihre eigenen Interessen.