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Fußball-EM in Deutschland Dekorationen am Auto: Warum nicht alle Fahnen erlaubt sind - und welche Strafen drohen

Es sind nur noch wenige Tage bis zur Fußball-Europameisterschaft. An den Autos werden die ersten Deutschland-Fähnchen angebracht. Dabei ist jedoch einiges zu beachten. Ein Rechtsanwalt für Verkehrssicherheit klärt auf.

Von DUR 12.06.2024, 16:05
In Deutschland steigt das EM-Fieber, die Autos werden wieder geschmückt.
In Deutschland steigt das EM-Fieber, die Autos werden wieder geschmückt. Foto: Imago/ Seeliger

Berlin. - In Deutschland steigt so langsam das EM-Fieber. Die ersten Schaufenster sind dekoriert, im Stadtbild tummeln sich Fans in Fußballtrikots - und an den Autos flattern die Fähnchen.

Seit der Weltmeisterschaft 2006, als im eigenen Land das Sommermärchen geschrieben wurde, sind die kleinen Deutschland-Flaggen während großer Fußball-Turniere im Trend.

Aber sind farbenfrohe Dekorationen am Auto eigentlich erlaubt? Und wie steht es um Auto-Korsos?

Flaggen an Autos: Grundsätzlich erlaubt - aber mit kleinen Einschränkungen

Solange die Sicht beim Autofahren und die Verkehrssicherheit allgemein nicht gefährdet sind, dürfen Autofahrer ihr Fahrzeug mit Fußballschmuck verzieren: Fahnen, Spiegelüberzüge oder Aufkleber. Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de erklärt, dass etwa Spiegelüberzüge die Funktionstüchtigkeit der Spiegel nicht einschränken dürften. 

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Wer Fahnen am Auto anbringen möchte, sollte sie gut befestigen und hohe Geschwindigkeiten meiden, damit sie sich nicht lösen. 

„Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen dürfen durch den Schmuck allerdings nicht verdeckt werden. Blinkende und leuchtende Dekorationen sind im und am Auto grundsätzlich nicht gestattet und können zu Verwarnungsgeldern von mindestens 20 Euro führen, bei Unfällen sind auch Punkte in Flensburg möglich“, warnt Tom Louven.

Einbruchgefahr durch Fahnenhalterung

Wer den Plastikhalter der Fahne im Fensterspalt einklemmt, erhöht das Risiko eines Einbruchs, denn Autoknacker haben eventuell leichtes Spiel. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Versicherung bei einem Einbruch durch das beflaggte Autofenster den Schaden unter Umständen nicht übernimmt.

Das Anbringen des Plastikhalters der Fahne im Fensterspalt erhöht das Risiko eines Einbruchs,
Das Anbringen des Plastikhalters der Fahne im Fensterspalt erhöht das Risiko eines Einbruchs,
Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Siegeszüge mit Auto-Korso: Eine Frage des Fingerspitzengefühls

Es war eine Nacht, an die sich viele lange zurückerinnern werden: Kurz nach Abpfiff des WM-Finales 2014, als Deutschland sich durch ein 1:0 gegen Argentinien zum Weltmeister krönte, herrschte auf den deutschen Straßen der Ausnahmezustand. In Berlin waren bis frühmorgens Auto-Korsos unterwegs.

Verstopfte Straßen, hupende Autos, singende Fans: Verboten sind Auto-Korsos grundsätzlich nicht, solange sich die Fahrer an die Verkehrsregeln halten, keinen unnötigen Lärm verursachen und niemanden gefährden.

Die Polizei drückt während Sportereignissen bei Auto-Korsos beide Augen zu.
Die Polizei drückt während Sportereignissen bei Auto-Korsos beide Augen zu.
Foto: Imago/ Rene Traut

„Laut Paragraf 30 Absatz 1 der StVO ist unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Paragraf 16 Absatz 1 legt außerdem fest, dass die Hupe nur beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften und in Gefahrensituationen erlaubt ist. Ansonsten drohen mindestens fünf Euro Bußgeld“, erklärt Tom Louven.

Die Erfahrung zeigt aber: Die Polizei drückt während Sportereignissen beide Augen zu. Deshalb wird zum Beispiel auch oft ein Hupkonzert geduldet, obwohl es gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und die Anwohner nerven kann.

Welche Deutschland-Fahnen sind überhaupt erlaubt?

Die deutsche Bundesflagge (schwarz-rot-gold, ohne Adler) dürfen Bundesbürger laut Grundgesetz ausdrücklich führen, solange sie als staatliches Symbol nicht verunglimpft wird.

Anders sieht es bei der Bundesdienstflagge mit dem Adler aus. Privatpersonen, die die Flagge führen, begehen grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Denn die Verwendung der Bundesdienstflagge ist nur amtlichen Stellen vorenthalten. 

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Auch am eigenen Haus ist beim Hissen der Flagge Vorsicht geboten. Flaggenhalterungen müssen vom Vermieter genehmigt werden.  Nicht erlaubt ist es, Flaggen zu den Nachbarn hinüberwehen zu lassen.