Vergütung Viele Erstattungsanträge bei Pflegeausbildung unbearbeitet
Seit einigen Monaten steht angehenden Pflegehelfern in Sachsen-Anhalt eine Ausbildungsvergütung zu. Doch bei der Bearbeitung der Anträge klemmt es.
Magdeburg - Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Umsetzung der Ausbildungsvergütung für Pflegehelfer kritisiert. Von 369 Anträgen auf Erstattung der Vergütung sind bisher erst 30 bearbeitet worden. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Nicole Anger (Linke) hervor.
Die Mindestausbildungsvergütung lag zuletzt bei 620 Euro. Das Sozialministerium teilte auf Anfrage mit, dass das Geld durch die Träger der praktischen Ausbildung zu zahlen ist und diese dann die Vergütung auf Antrag erstattet bekommen. Die meisten Anträge seien bei der Investitionsbank jedoch unvollständig eingegangen und wegen fehlender Unterlagen noch nicht entscheidungsreif, sagte eine Sprecherin von Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD).
Die Linke kritisierte das Antragsverfahren als zu komplex. Außerdem sei das Sozialministerium in der Pflicht, besser über das Verfahren zu informieren, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Nicole Anger.
Laut dem Sozialministerium werden die weiteren Anträge bei der Investitionsbank „so zeitnah wie möglich bearbeitet“. Die Erstattung der Ausbildungsvergütung erfolge rückwirkend, hieß es.
In Sachsen-Anhalt haben 2022 und 2023 nach Angaben des Statistischen Landesamts jeweils etwas mehr als 500 Personen eine Ausbildung zum Pflegehelfer begonnen. Der Landtag hatte die Ausbildungsvergütung im Sommer 2023 einstimmig beschlossen. Es bestehe insgesamt ein hoher Bedarf an Pflegehelferinnen und Pflegehelfern im Land und dieser werde sich noch verstärken, hieß es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Die Ausbildung müsse dringend attraktiver gestaltet werden.