Verwaltungsgericht Vorläufiges Aus für Weinverkaufsautomat in Oldenburg
Oldenburg - Ein öffentlich zugänglicher Verkaufsautomat für Wein in Oldenburg darf vorerst nicht weiter betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg schloss sich in einem vorläufigen Verfahren der Rechtsauffassung der Stadt an, die eine entsprechende Untersagungsverfügung erlassen hatte, wie die Stadt Oldenburg am Freitag mitteilte.
Die Begründung: Die „Wein-Box“ nahe der Amalienbrücke verstoße gegen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, wonach alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit nicht in Automaten angeboten werden dürfen.
Der Automat stand auf einem privaten Grundstück und sei inzwischen abgebaut worden. Dadurch sei auch das zuvor verdeckte imposante Streetart-Kunstwerk eines Massai-Mädchens wieder komplett zu sehen. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.