Bundestagswahl Wahlausschuss entscheidet über Zulassung der Landeslisten
Rund einen Monat vor der Bundestagswahl steht eine wichtige Entscheidung an. Dazu kommt der Landeswahlausschuss zusammen.
Berlin - Der Landeswahlausschuss in Berlin entscheidet am Freitag (10.00 Uhr) über die Zulassung der Landeslisten für die Bundestagswahl. 25 Parteien haben solche Listen eingereicht. Das Gremium muss nun entscheiden, ob sie den formalen Ansprüchen genügen und für die Wahl am 23. Februar zugelassen werden. Zuletzt hatte Landeswahlleiter Stephan Bröchler darauf hingewiesen, dass das bei zwei Kleinstparteien offen sei. Denn der Bundeswahlausschuss habe diese Gruppierungen nicht als Parteien anerkannt.
Parteien konnten ihre Landeslisten bis zum 20. Januar einreichen. Landeswahlleiter und Landeswahlamt prüften anschließend diese Unterlagen, insbesondere die Unterstützungsunterschriften. Viele Parteien mussten für ihre Landeslisten jeweils 2.000 Unterschriften von Wahlberechtigten in Berlin einreichen. Ausgenommen davon waren die Parteien, die schon im Bundestag und im Abgeordnetenhaus vertreten sind.
Die Wählerinnen und Wähler können die Landeslisten der Parteien mit ihrer Zweitstimme wählen. Sie sind maßgeblich für die Sitzverteilung im Bundestag. Mit der Erststimme entscheiden Wähler über den Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis, wobei der Sieger nach dem neuen Wahlrecht nicht wie bisher automatisch in den Bundestag einzieht.