Staatsgerichtshof Wahlkreise in Niedersachsen müssen neu geordnet werden
Aus der Niedersachsen-Wahl im Herbst 2022 war die SPD um Ministerpräsident Weil klar als Sieger hervorgegangen. Doch die Einteilung der Wahlkreise verstieß gegen die Verfassung.
Bückeburg - Niedersachsens Landtag muss den Zuschnitt der Wahlkreise bis zur nächsten Landtagswahl 2027 neu ordnen. Das hat der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg entschieden. Die Beschwerde, die Landtagswahl 2022 sei deshalb ungültig, wies das Verfassungsgericht jedoch zurück.
Die nächste Landtagswahl in Niedersachsen findet regulär frühestens im Juli und spätestens im November 2027 statt. Bis dahin besteht nach Ansicht der Richter genug Zeit, um das Wahlrecht zu ändern. Auch die Parteien hätten noch genügend Vorbereitungszeit.
Bei der Wahl am 9. Oktober 2022 lag die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis bei 69.710. Im Wahlkreis Lüneburg-Land lag sie jedoch um 25 Prozent niedriger, im Wahlkreis Aurich dagegen um 26 Prozent darüber. In 30 weiteren Wahlkreisen lag die Abweichung bei mehr als 15 Prozent, monierte der Staatsgerichtshof. Auch der regionalen Verteilung der Wahlberechtigten werde die bisherige Wahlkreiseinteilung nicht gerecht.
SPD um Ministerpräsident Weil hatte Wahl klar gewonnen
Aus der Landtagswahl 2022 war die SPD um Ministerpräsident Stephan Weil mit 33,4 Prozent der Stimmen als Sieger hervorgegangen. Die CDU belegte mit 28,1 Prozent den zweiten Platz, gefolgt von den Grünen (14,5 Prozent) und der AfD (11,0 Prozent). Die FDP verpasste den Verbleib im Landtag mit 4,7 Prozent.