Kaum noch Ablehnungen Weg frei für Solaranlagen auf Denkmälern
Um die Klimaziele zu erreichen, können und sollen auch auf Kulturdenkmälern Solaranlagen errichtet werden. Was mit Bedenken früher häufiger abgelehnt wurde, hat nun in aller Regel freie Bahn.

Magdeburg/Halle - Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf oder an Kulturdenkmälern stößt bei den Denkmalschutzbehörden in Sachsen-Anhalt offenbar kaum noch auf gravierende Bedenken. Seit März 2024 habe es insgesamt vier Vorgänge gegeben, bei denen sich die zuständigen Stellen der Landkreise, kreisfreien Städte und Stiftungen an das Landesverwaltungsamt als Fachaufsicht und obere Denkmalschutzbehörde gewendet hätten, teilte eine Sprecherin in Halle mit.
Dabei sei es um geplante Ablehnungen von Anträgen gegangen, weil Sorge um das Erscheinungsbild der Kulturdenkmäler, eine Substanzgefährdung oder Schädigung etwa an einem historischen Dachstuhl bestanden. Thema seien auch die Verwendung denkmalverträglicher oder an das jeweilige Denkmal angepasster Solarmodule gewesen.
Am Ende stand nur eine tatsächliche Ablehnung
Am Ende sah das Ergebnis so aus: „Seit März 2024 musste lediglich in einem Fall die Errichtung einer Solaranlage auf einem Kulturdenkmal tatsächlich versagt werden. In allen übrigen Fällen wurde im Ergebnis der fachaufsichtlichen Prüfung durch die obere Denkmalschutzbehörde der Weg geebnet, die beantragten denkmalrechtlichen Genehmigungen, dann mit Nebenbestimmungen, zu erteilen.“
Die Zahl der Ablehnungen in den Vorjahren lagen deutlich höher: Wie das Landesverwaltungsamt mitteilte, waren es im Jahr 2021 beispielsweise 14 von 81 gewesen und damit gut 17 Prozent, 2022 dann 29 von 280 (gut 10 Prozent) und 2023 mit 36 von 401 noch neun Prozent. Seitdem sind die Ablehnungen erheblich reduziert.
Landesweit einheitliche Entscheidungspraxis hat sich bewährt
Seit gut einem Jahr müssen sich die unteren Denkmalschutzbehörden an das Landesverwaltungsamt wenden, wenn sie einen denkmalrechtlichen Antrag auf Solaranlagen an Kulturdenkmälern ablehnen wollen. Ziel eines entsprechenden Runderlasses der Staatskanzlei und des Ministeriums für Kultur war der erleichterte Zugang zu solchen Anlagen für Eigentümer von Kulturdenkmälern.
Die Regelung hat sich aus Sicht des Landesverwaltungsamts bewährt: „Vor dem Hintergrund der im Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegten Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen und zum Erreichen der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 haben sich aus Sicht der oberen Denkmalschutzbehörde die Regelungen zur Gewährleistung einer im Land Sachsen-Anhalt landesweit einheitlichen Entscheidungspraxis allemal bewährt.“