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Aufgespießt Wegen zu guter Bewerbung wird Student von Uni abgelehnt

Kritik der Prüfer: Da ist ja kein einziger Rechtschreibfehler zu finden!

Von Siegfried Denzel 11.10.2024, 18:13
Keinen Fehler gemacht in der Bewerbung? Geht gar nicht!
Keinen Fehler gemacht in der Bewerbung? Geht gar nicht! IMAGO/peopleimages.com

Deutschland steckt ganz tief in der Bildungskrise. Das ist jetzt endlich höchstrichterlich festgestellt. So bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz die Ablehnung eines Masterstudenten durch die Technische Universität München – weil seine Bewerbung viel zu gut war.

Der junge Mann hatte als Teil seines Zulassungsantrags einen Essay eingereicht. Weil der aber keinen einzigen Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler enthielt, befanden die Prüfer: Das hat kein Mensch geschrieben! Da muss Künstliche Intelligenz am Werk gewesen sein – und die war bei der Bewerbung verboten.

Fehlerfreiheit in studentischen Texten entspreche einfach „nicht den bisherigen Erfahrungen der Prüfer“, hieß es zur Begründung. Außerdem hebe sich der Essay durch „Kürze und Inhaltsdichte“ von den Arbeiten der anderen Bewerber ab. Das überzeugte die Richter – was auch so übersetzt werden könnte: Je schlechter eine Bewerbung, desto besser.