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Bundesrat Weil fordert Schutz des Verfassungsgerichts vor Neuwahl

Die Absicherung des Bundesverfassungsgerichts hat für Niedersachsens Ministerpräsident Weil hohe Priorität. Er rückt dafür auch von einer Forderung des Landes ab.

Von dpa 13.12.2024, 03:30
Niedersachsens Regierungschef Weil bedauert, dass die Union eine Zustimmungspflicht der Länder nicht unterstützt.
Niedersachsens Regierungschef Weil bedauert, dass die Union eine Zustimmungspflicht der Länder nicht unterstützt. Julian Stratenschulte/dpa

Hannover - Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil fordert eine zügige Sicherung des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme. „Das Bundesverfassungsgericht ist eine der Säulen unseres Rechtsstaates. Wir müssen es noch vor der Bundestagswahl so absichern, dass es auch in der Zukunft voll arbeitsfähig ist“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.

Damit das gelingt, nimmt Weil auch in Kauf, dass eine von Niedersachsen unterstützte Initiative nicht umgesetzt wird: Die Landesregierung hatte sich gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen dafür eingesetzt, dass Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes künftig auch einer Zustimmung der Länder bedürfen. Dass die Union eine solche Zustimmungspflicht des Bundesrats ablehne, sei sehr bedauerlich, sagte Weil. „Dennoch ist eine Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vordringlich und deswegen sollten wir das Gesetz so verabschieden, wie es der Bundestag vorgeschlagen hat.“

Der Bundesrat könnte sich am 20. Dezember mit dem Vorhaben befassen.

Verfassungsgericht soll vor Einflussnahme geschützt werden

SPD, Grüne, FDP und Union im Bundestag hatten sich darauf verständigt, zentrale Vorgaben zur Struktur des höchsten Gerichts im Grundgesetz zu verankern. Bisher sind Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder politischen Instrumentalisierung bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist dagegen eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. 

Die Bundesratsinitiative von Niedersachsen und NRW sah vor, auch Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von der Zustimmung des Bundesrats abhängig zu machen, um so die Länder „als weiteres Bollwerk gegen autoritäre Kräfte“ mit ins Boot zu holen.