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Newcastle-Krankheit Weitere Tauben in Tierheim Berlin mit Tierseuche infiziert

Im Berliner Tierheim ist die für Vögel gefährliche Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Jetzt gibt es neue Untersuchungsergebnisse. Besucher können nur noch mit Termin im Tierheim vorbeikommen.

Von dpa 13.12.2024, 17:37
Der Ausbruch der Krankheit wurde am 6. Dezember amtlich festgestellt. (Archivbild).
Der Ausbruch der Krankheit wurde am 6. Dezember amtlich festgestellt. (Archivbild). Jens Kalaene/dpa

Berlin - Weitere Vögel im Berliner Tierheim haben sich mit der hochansteckenden Newcastle-Krankheit (ND) infiziert. Es handelt sich um zwei noch lebende Tauben, wie die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz mitteilte. Von den bislang elf verstorbenen Tauben sind laut aktuellem Stand zehn positiv auf das Virus getestet worden.

Für Menschen ungefährlich

Die Newcastle-Krankheit ist eine für Vögel hoch ansteckende und für Geflügel oftmals tödlich verlaufende Viruserkrankung. Für Hühner und Puten gilt in Deutschland eine Impfpflicht. Für Menschen ist die Krankheit nach Angaben der Verwaltung ungefährlich.

Wie die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz mitteilte, seien von allen der etwas mehr als 360 Vögeln im Tierheim Proben entnommen worden, die im Landeslabor Berlin-Brandenburg auf das Virus untersucht würden. Einige Untersuchungen stehen den Angaben zufolge noch aus. Im Abstand von 21 Tagen soll mindestens noch zweimal getestet werden.

Für die Unterbringung der Tierheim-Vögel gelten nun spezielle Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen. Besucher können nur noch mit Termin im Tierheim vorbeikommen.

Geflügelbestände werden untersucht

Auf die Einrichtung von Sperrzonen in einem Umkreis von drei und zehn Kilometern habe das Bezirksamt Lichtenberg nach einer Risikobewertung verzichtet. „Geflügelbestände mit mehr als 20 Tieren, die in der Nähe des Tierheims gehalten werden, werden jedoch vorsorglich von den amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten auf klinische Anzeichen der ND hin untersucht und der Impfstatus überprüft.“

Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert seien, müssten umgehend nachgemeldet werden. „Ungewöhnlich auftretendes krankes oder totes Geflügel ist dort ebenfalls zu melden.“