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Kinderbetreuung Weiterer Warnstreik in den städtischen Kitas

Die Gewerkschaften GEW und Verdi rufen zum Warnstreik in städtischen Kitas auf - für diese Woche und gleich noch einmal für die Woche darauf. Sie wollen den Druck auf den Senat erhöhen.

Von dpa 10.09.2024, 12:40
GEW und Verdi rufen zu Warnstreiks in städtischen Kitas auf - für diesen und nächsten Donnerstag. (Archivfoto)
GEW und Verdi rufen zu Warnstreiks in städtischen Kitas auf - für diesen und nächsten Donnerstag. (Archivfoto) Fabian Sommer/dpa

Berlin - Die Gewerkschaften GEW und Verdi haben einen weiteren Warnstreik an den städtischen Kitas angekündigt. Die Kita-Mitarbeiter sollen nun auch am kommenden Donnerstag protestieren. Vorher gab es bereits einen Aufruf für diesen Donnerstag. Der Grund sei die anhaltende Weigerung des Berliner Senats, mit den Gewerkschaften Verhandlungen über einen Tarifvertrag für pädagogische Qualität und Entlastung zu führen, teilten die Gewerkschaften mit. Für den Warnstreiktag am 19. September ist eine zentrale Kundgebung vor dem Roten Rathaus geplant.

Die GEW Berlin kündigte eine Urabstimmung über einen möglichen unbefristeten Streik in den Berliner Kita-Eigenbetrieben an. „Die angespannte Personalsituation in den Berliner Kitas ist seit Langem bekannt“, sagte Christiane Weißhoff von der GEW Berlin. „Der Senat muss jetzt endlich handeln.“ Die Gewerkschaften fordern tarifvertragliche Festlegungen für die Sicherung der pädagogischen Qualität und für die Entlastung des Kita-Personals.

Beim ersten Warnstreiktag gibt es eine Demo vor dem Landesparlament

Am Donnerstag dieser Woche ist im Rahmen des Warnstreiks eine Demonstration vor dem Abgeordnetenhaus vorgesehen, wo am Vormittag die erste Sitzung des Landesparlaments nach der Sommerpause beginnt.

Der Senat vertritt den Standpunkt, das Land Berlin könne nicht über einen Tarifvertrag mit Festlegungen zu Gruppengrößen und zum Ausgleich von Belastungen verhandeln. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat darauf hingewiesen, dass Berlin Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) sei und deshalb solche tarifrechtlichen Fragen nicht allein entscheiden dürfe.