Steuern Weniger Grundsteuer für Häuser - Flut an Neuberechnungen
Die neue Grundsteuer hat bei Eigenheimbesitzern teilweise zu einer Verdreifachung der Zahlungen geführt. Thüringens Regierung aus CDU, BSW und SPD möchte das zurückdrehen.

Erfurt - In Thüringen soll die Grundsteuer neu berechnet werden, um die Besitzer von Wohnimmobilien finanziell zu entlasten. Finanzministerin Katja Wolf (BSW) kündigte in Erfurt die Neuberechnung von 860.000 Messbeträgen durch die Finanzämter an. Das solle für mehr Gerechtigkeit bei den Grundsteuerbescheiden sorgen. Zunächst sei dafür eine Gesetzesänderung durch den Landtag sowie die Installation neuer Software voraussichtlich aus Bayern in den Finanzämtern nötig. Mit der Neuberechnung werde ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, BSW und SPD umgesetzt.
Wolf wollte sich nicht darauf festlegen, wann es neue, günstigere Grundsteuerbescheide vor allem für die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern geben wird. Die Regierung drücke auf das Tempo. Der Aufwand für Finanzämter und Kommunen, die die Steuerbescheide erlassen müssen, sei aber hoch. Realistisch sei eher 2027 als 2026, so die Ministerin.
Viele Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide
Unternehmen, die bei gewerblichen Grundstücken überdurchschnittlich entlastet worden seien, müssten wieder mit etwas höheren Steuern rechnen. Nach Angaben von Wolf gibt es in Thüringen etwa 190.000 Einsprüche gegen erteilte Grundsteuerbescheide. Es gehe darum, die Änderungen so vorzunehmen, dass die Kommunen keine Einnahmeausfälle, aber auch keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuer haben.
Es habe bereits Gespräche mit dem Gemeinde- und Städtebund gegeben. Die Kommunen könnten in einem zweiten Schritt ihre Hebesätze anpassen, um das Wohnen finanziell zu entlasten. Es sei aber offen, wie viele Kommunen gesplittete Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien anwenden würden. In Nordrhein-Westfalen, wo das bereits möglich sei, wären es etwa ein Fünftel der Kommunen. Wolf äußerte sich zuversichtlich, dass das Thüringer Gesetz in der ersten Jahreshälfte 2025 in den Landtag kommt.
Ein eigenes Modell
Thüringen hatte bei der Berechnung der Grundsteuer zunächst das Bundesmodell angewendet. Das führte laut Wolf teilweise zu einer Verdreifachung der Grundsteuer für Wohnimmobilien und einer Entlastung von Gewerbegrundstücken. Nun soll eine Öffnungsklausel im Bundesgesetz genutzt und ein eigenes Modell angewandt werden. „Es war uns ein Grundbedürfnis, die Unwuchten durch das Grundsteuergesetz abzufedern“, sagte Wolf. Einen ähnlichen Weg waren etwa Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern gegangen.
Die CDU-Haushälterin Ulrike Jary sprach von einer Reform der Reform. Die Finanzministerin habe einen richtigen Weg eingeschlagen. Das Bundesmodell habe für soziale Ungerechtigkeit gesorgt und müsse korrigiert werden. Ihre Fraktion strebe eine gesetzliche Anpassung schon für das kommende Jahr an. Unterstützung kam auch von der Linke-Fraktion. Ihr Haushaltspolitiker Ronald Hande plädierte für gesetzlich vorgeschriebene, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien. Die bloße Möglichkeit eines gesonderten Hebesatzes für Gewerbegrundstücke schiebe die Verantwortung auf die Kommunen ab. Noch fehle jedoch ein Gesetzentwurf der Regierung.