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Lebenskosten Wohngeld für Zehntausende sächsische Haushalte erhöht sich

In Sachsen steigt das Wohngeld für zahlreiche Haushalte. Die Erhöhung soll Geringverdiener spürbar entlasten – doch nicht alle profitieren gleichermaßen.

Von dpa 14.01.2025, 15:42
Für viele Haushalte in Sachsen bedeutet der Jahreswechsel finanzielle Entlastung. (Archivbild)
Für viele Haushalte in Sachsen bedeutet der Jahreswechsel finanzielle Entlastung. (Archivbild) Robert Michael/dpa

Dresden - Zum Jahreswechsel ist das Wohngeld für viele sächsische Haushalte gestiegen. Knapp 74.000 Haushalte im Freistaat erhalten in diesen Tagen ihre neuen Bescheide, wie das sächsische Infrastrukturministerium mitteilte. Für sie erhöht sich der Zuschuss zu den Wohnkosten um durchschnittlich neun Prozent. Bei weiteren 1.300 Haushalten bleibt die bewilligte Unterstützung unverändert.

Wohngeld als wichtige Entlastung

Sachsens Bauministerin Regina Kraushaar (CDU) betonte die Bedeutung des Wohngeldes für Menschen mit geringem Einkommen. „So manches knappe Einkommen – zum Beispiel bei Rentnern, Studierenden oder Familien – wird mit dem Wohngeld wirksam entlastet.“ Die Wohngeldstellen hätten gemeinsam mit dem IT-Dienstleister dafür gesorgt, dass die Nachzahlung für Januar 2025 zusammen mit dem Wohngeld für Februar schnellstmöglich ausgezahlt werde.

Die Anpassung des Wohngeldes erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der sogenannten Fortschreibung. Zum Jahresbeginn wurden die Höchstbeträge für Miete und Nebenkosten sowie die Parameter der Wohngeldformel entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex angehoben. Besonders berücksichtigt wurden dabei die Preissteigerungen bei Nettokaltmieten und Nebenkosten.

Schutz vor Verschlechterungen

Für Haushalte, deren Zuschuss sich nicht erhöht hat, liegt der Grund in einer gleichzeitigen Anhebung des Mindesteinkommens, das bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird. Ein gesetzliches Verschlechterungsverbot stellt sicher, dass bisher bewilligte Beträge nicht gekürzt werden.

Das Wohngeld dient der Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten und wird zur Hälfte aus dem Landeshaushalt kofinanziert. Die aktuelle Erhöhung ist die zweite binnen kurzer Zeit nach der Wohngeldreform von 2023.