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Diskriminierung Wohnungsbaugesellschaft muss 11.000 Euro an Mieter zahlen

Weil er im Rollstuhl sitzt, möchte ein Mieter eine Rampe bauen lassen. Doch der Vermieter verweigert ihm das hartnäckig. Das ist diskriminierend, urteilt ein Gericht.

Von dpa 11.10.2024, 12:27
Das Gericht verurteilt eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft wegen Diskriminierung zu einer Entschädigungszahlung von 11.000 Euro. (Symbolbild)
Das Gericht verurteilt eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft wegen Diskriminierung zu einer Entschädigungszahlung von 11.000 Euro. (Symbolbild) Soeren Stache/dpa

Berlin - Eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft muss 11.000 Euro an einen Mieter im Rollstuhl zahlen, weil sie diesem den Bau einer Rampe am Haus verweigerte. Die Vermieterin habe den Mann wegen seiner Behinderung diskriminiert, urteilte das Berliner Landgericht und sprach dem Betroffenen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Entschädigung zu, wie eine Sprecherin mitteilte. (Az.: 66 S 24/24)

Zuvor hatte das Gericht in einem anderen Verfahren entschieden, dass die Gesellschaft dem Bau der Rampe zustimmen muss. Der Mieter sei darauf angewiesen, um sein Wohnhaus eigenständig verlassen oder betreten zu können. 

Gesellschaft verweigert „hartnäckig“ Bau einer Rampe

Die Vermieterin habe jedoch „zwei Jahre lang hartnäckig die Zustimmung“ verweigert aus pauschalen Gründen, „die nicht ansatzweise zu überzeugen vermochten“, hieß es im aktuellen Verfahren des Landgerichts. Diesen Prozess hatte der Mann angestrengt, nachdem er im jahrelangen Streit vor Gericht den Bau der Rampe erzwungen hatte. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hatte die Auseinandersetzung zwischen Wohnungsbaugesellschaft und Mieter im Jahr 2020 begonnen.

Gericht: gravierende Benachteiligung

Aus Sicht des Gerichts führte das Verhalten des Unternehmens zu einer gravierenden
Benachteiligung für den Kläger. Ohne Hilfe Dritter sei es dem Mann nicht möglich, die vorhandenen sechs Treppenstufen zu überwinden, hieß es vom Gericht. Er habe das Haus nicht spontan verlassen oder betreten können. Dadurch sei er in seiner Bewegungs- und Handlungsfreiheit stark eingeschränkt gewesen, so die Richter. Angesichts dessen sei eine hohe Entschädigungszahlung angebracht.