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Drogenhandel Zaun um Görlitzer Park: Bezirk scheitert vor Gericht

Vor Gericht wollte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Pläne zum Görlitzer Park ausbremsen. Damit wollte man auch Grünen-Wählern demonstrieren, dass man alles tut. Nun gibt es eine Entscheidung.

Von dpa Aktualisiert: 11.07.2024, 17:13
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg scheiterte vor Gericht mit dem Versuch, den Bau des Zaun um den Görlitzer Park zu stoppen.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg scheiterte vor Gericht mit dem Versuch, den Bau des Zaun um den Görlitzer Park zu stoppen. Jens Kalaene/dpa

Berlin - Im Streit um den vom Senat geplanten Zaun und die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vor Gericht gescheitert. Der von den Grünen geführte Bezirk habe „kein Abwehrrecht“ gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten, teilte das Verwaltungsgericht mit. Der Eilantrag an das Gericht sei daher unzulässig. 

Der Bezirk sei keine eigenständige Gemeinde, sondern nehme Aufgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahr. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich. Ob die Erweiterung der Mauer um den Park durch Zäune nun beginnt, ist noch unklar. Der Sender RBB hatte zunächst berichtet. 

Der Senat will mit Eingangstoren und einer nächtlichen Schließung des Parks Drogenkriminalität und Auseinandersetzungen eindämmen. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte angekündigt, auch wenn der Bezirk bei seiner anderen Meinung bleibe, würden Eingangstore und Umzäunung gebaut. 

„Alle Beteiligten täten gut daran, diesen Beschluss jetzt zu akzeptieren“, schrieb Wegner nach der Gerichtsentscheidung bei X. „Alles andere würde eine Verbesserung der Sicherheitslage im Görli noch weiter verzögern.“ Die Berlinerinnen und Berliner erwarteten einen sicheren Park. 

Kritiker befürchten Verlagerung des Drogenhandels 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wollte auf dem Weg über das Gericht diese Vorhaben verhindern und die Planungen stoppen. Das gelang nicht. Kritiker der Pläne sagen, der Drogenhandel werde damit nur noch weiter in die Straßen ringsum den Park gedrängt. 

Zuständig für Parks und andere Grünanlagen sind in Berlin offiziell erstmal die Bezirke. Der Senat kann aber aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen, muss dabei aber rechtliche Vorgaben beachten. Es muss um eine „Beeinträchtigung der dringenden Gesamtinteressen Berlins“ gehen, wie es heißt. 

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte betont, diese Beeinträchtigung liege nicht vor. Und daher vom Gericht vorläufigen Rechtsschutz verlangt, also eine schnelle vorläufige Entscheidung. Das Gericht stellte fest, der Bezirk habe nicht belegen können, dass die Pläne des Senats irreversible Folgen hätten.

Ausbau sollte eigentlich schon begonnen haben 

Der umstrittene Ausbau der Mauer um den Park sollte laut einer letzten Mitteilung des Senats eigentlich Ende Juni oder Anfang Juli beginnen. Bisher sind aber noch keine Baumaßnahmen sichtbar. Der etwa 220 Meter lange „Lückenschluss im Zaun“ solle voraussichtlich bis Mitte Juli fertig sein, antwortete der Senat noch am 21. Juni auf eine Anfrage der Linken. Ein Planungsbüro habe den Auftrag erhalten. Der Bau der Eingangstore solle demnach erst Ende September beginnen. 

Allerdings wurden in den vergangenen Monaten vom Senat angekündigte Termine zum Baubeginn immer wieder verschoben. Daher geht niemand davon aus, dass der Park noch in diesem Jahr nachts geschlossen werden kann, wie es das ursprüngliche Ziel des Senats war.