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Neue Satzung liegt vor Zweckentfremdung von Wohnraum in Hannover: Politik berät

Der Wohnungsmarkt ist auch in Hannover angespannt. Nun liegt eine neue Satzung über die Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Die Politik berät am 7. Mai darüber.

Von dpa 29.04.2025, 15:30
Wohnungen sind knapp – nun liegt eine neue Satzung über die Zweckentfremdung von Wohnraum in Hannover vor. Die Politik entscheidet darüber. (Symbolbild)
Wohnungen sind knapp – nun liegt eine neue Satzung über die Zweckentfremdung von Wohnraum in Hannover vor. Die Politik entscheidet darüber. (Symbolbild) Marco Rauch/dpa

Hannover - Seit Jahren ist der Wohnungsmarkt angespannt – auch in Hannover. Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum übersteigt das Angebot. Die Stadt Hannover möchte bestehenden Wohnraum erhalten und Umnutzungen für andere Zwecke unter Genehmigungsvorbehalt stellen, wie eine Sprecherin der Stadt Hannover mitteilte. Denn Städte und Gemeinden in Niedersachsen können die Zweckentfremdung von Wohnraum verbieten. In der Landeshauptstadt liegt nun eine neue Satzung vor, der Bauausschuss berät kommende Woche über die Vorlage.

Mangel an Wohnraum entgegenwirken

Inhalt der Satzung ist, dass die Stadt unter bestimmten Voraussetzungen eine dauerhafte Vermietung als Ferienwohnung, einen längeren Leerstand oder eine überwiegend gewerbliche Nutzung von Wohnungen verbieten kann. Damit möchte die Verwaltung dem Mangel an Wohnraum in Hannover entgegenwirken. Die Zweckentfremdungssatzung sei ein wichtiger Baustein bei den Maßnahmen, dem Wohnungsmangel zu begegnen, sagte Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay. 

Die Verwaltung kann, sollte sie die Satzung beschließen, zukünftig von den Betreibern von Internetportalen für die Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte verlangen. Zudem kann sie für die Vermietung eine Registrierungs- sowie eine Anzeigepflicht für jede Überlassung von Wohnraum einführen. Damit lasse sich im Einzelfall besser nachprüfen, ob die jeweilige Nutzung zulässig ist, teilte die Stadt mit. 

Definition von Wohnraum in Satzung geregelt

In der Satzung ist zudem geregelt, was als Wohnraum definiert wird. Das seien sämtliche Räume, die tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und dazu bestimmt sind. Dazu zählten auch Werk- und Dienstwohnungen sowie Wohnheime.

Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liege insbesondere bei gewerblicher oder beruflicher Nutzung von mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche vor. Auch bei tage- oder wochenweise bezahlter Vermietung an Fremde oder als Monteurswohnung von mehr als zwölf Wochen im Jahr, sowie bei einem dauerhaften Leerstand von mehr als sechs Monaten handelt es sich laut Stadt um eine Zweckentfremdung.

Satzung soll vorerst für fünf Jahre gelten

Wenn der Bauausschuss der Vorlage zugestimmt hat, müssen noch der Verwaltungsausschuss und der Rat der Stadt grünes Licht geben. Die Satzung könnte dann im Laufe des dritten Quartals in Kraft treten und vorerst für fünf Jahre gelten, teilte die Sprecherin weiter mit.