Gerichtsurteil Acht Monate für Salzwedeler Nazi-Schmierer
Acht Monate auf Bewährung, so lautet das Urteil des Landgerichts Stendal im Berufungsprozess um Nazi-Schmierereien in Salzwedel.
Salzwedel/Stendal l Im Oktober 2015 hatte das Amtsgericht Salzwedel den 24-jährigen Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das Schöffengericht stützte sein Urteil am Dienstag im Wesentlichen auf die Tatsache, dass sich das Auto des Angeklagten in der Nacht zum 3. Oktober 2013 in der Salzwedeler Innenstadt befand und von Zeugen identifiziert worden war. Massenhafte Nazi-Schmierereien im Salzwedeler Stadtzentrum hatten damals für bundesweites Entsetzen gesorgt. Darüber hinaus weise der Chat-Verkehr per WhatsApp mit anderen Tätern darauf hin, dass Beweise vernichtet werden sollten. Auch deshalb sei die Kammer zu dem „überzeugenden Schluss für die Täterschaft des Angeklagten gekommen".
Anders als der Verteidiger sah Richter Gundolf Rüge sehr wohl, dass „hier viel zusammenpasst, auch wenn keine unmittelbare Spur zum Angeklagten führt". Die Kammer habe mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand die Beweise in dem Indizienprozess bewertet und sei zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte mit anderen „die Salzwedeler Innenstadt verschandelt hat".
Angesichts des Ausmaßes der Tat mit 127 Nazi-Schmierereien verbietet sich eine Geldstrafe, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung bewege sich in „moderatem Rahmen". Außerdem soll sie laut Rüge auch ausreichend Warnung sein. „Das vermeintliche Alibi des Vaters ist kein wirkliches, weil die zeitlichen Angaben des Zeugen eine Täterschaft des Angeklagten nicht ausschließen."
Mit seiner Entscheidung, das Urteil des Salzwedeler Amtsgerichts aufzuheben, folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hat neben den Kosten des Verfahrens noch eine Strafe über 1000 Euro an die Landeskasse zu bezahlen.
„Die dreijährige Bewährungszeit hängt wie ein Damokles-Schwert über dem Angeklagten", sagte Landgerichtssprecher Michael Steenbuck. Sollte der 24-Jährige nicht zahlen oder eine weitere Straftat begehen, müsse er die Haft antreten.
Gegen das Urteil ist Revision zulässig. Dazu hat die Verteidigung eine Woche Zeit. Er sei noch nicht sicher, ob sein Mandant von diesem Recht Gebrauch machen werde, sagte der Anwalt des Angeklagten. „Es spricht aber einiges dafür", ergänzte er auf Nachfrage der Volksstimme.