Anweisung Begegnung mit dem Wolf
Das Umweltministerium Sachsen-Anhalt gibt Informationen und Verhaltenstipps, wenn Menschen einem Wolf begegnen sollten.
Magdeburg l Für die zufällige Begegnung von Mensch und Wolf hat das das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie und der Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. eine gemeinsame Erklärung abgegeben, wie sich Menschen in diesem Fall verhalten sollen. Obwohl Wölfe den Menschen meist zuerst bemerken und sich in der Regel unbemerkt zurückziehen, sei eine Begegnung bei ungünstigen Windverhältnissen oder mit neugierigen Jungwölfen nicht auszuschließen. Deutlich wahrscheinlicher ist eine zufällige Beobachtung im Wolfsgebiet laut Umweltministerium aber vom Auto aus, wenn ein Wolf nachts eine Straße überquert.
Bei der Begegnung von einem Mensch mit dem Wolf gibt es grundlegende Verhaltenstipps vom Umweltministerium:
- Verhalten Sie sich ruhig.
- Rennen Sie nicht weg.
- Bleiben Sie stehen und halten Sie Abstand.
- Falls das Tier noch nicht auf Sie aufmerksam geworden ist, rufen Sie dem Tier laut zu, damit es Sie als Mensch wahrnimmt. Daraufhin wird es, vermutlich zügig, verschwinden.
- Versuchen Sie sich das Aussehen des Wolfs gut einzuprägen und melden Sie die Sichtung dem Wolfskompetenzzentrum Iden.
In Wolfsgebieten sollten Hunde laut der Information des Umweltministeriums grundsätzlich immer angeleint sein und nicht frei laufen gelassen werden, gesetzlich sind sie in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen. Außerdem sei es laut § 28 WaldG LSA verboten, Hunde in Wald und Feld einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Dennoch sei es nicht auszuschließen, dass sich Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund interessieren und diesem samt Besitzer begegnen. Für diese Fällen lautet die Anweisung:
- Es besteht keine Gefahr für den Menschen.
- In solch einem Fall ist der Besitzer der größte Schutz für den Hund.
- Kommt der Wolf trotzdem näher, sollten man ihm durch lautes Rufen und In-die-Hände-Klatschen die Präsenz deutlich machen.
- Wenn er sich des Menschen bewusst wird, ergreift der Wolf in der Regel die Flucht.
Bei jeder Wolfsichtung bittet das Umweltministerium darum, die zuständige Landkreisverwaltung oder die örtliche Polizeidienststelle zu informieren.