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Coronavirus Auf Diätenerhöhung wird nicht verzichtet

Landtag: In Paragraf 30 des Abgeordnetengesetzes von Sachsen-Anhalt ist festgelegt, dass ein Verzicht „unzulässig“ ist.

Von Michael Bock 20.04.2020, 20:21

Magdeburg l Sachsen-Anhalts Landtagsabgeordnete verzichten nicht auf die nächste Diätenerhöhung. Landesverfassung und auch das Abgeordnetengesetz ließen einen solchen Schritt nicht zu, sagte am Montag der CDU-Fraktionsvorsitzende Siegfried Borgwardt nach einer Sitzung des Ältestenrats. In Paragraf 30 des Abgeordnetengesetzes ist festgelegt, dass ein Verzicht „unzulässig“ ist. Borgwardt sagte, es sei den Abgeordneten nach der nächsten Diätenerhöhung freigestellt, ob und für wen sie wie viel spenden wollten. Die
CDU-Fraktion habe einen einstimmigen Beschluss gefasst, dass alle ihre Parlamentarier das Diäten-Plus spenden würden.

Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann nannte das Ergebnis „enttäuschend“. Sie hatte das Thema auf die Tagesordnung des Ältestenrats gebracht und vorgeschlagen, dass alle 87 Parlamentarier bis zum Jahresende auf eine Diätenerhöhung verzichten. Ihre Idee: Jeder Abgeordnete solle mit seiner Unterschrift auf einem Formular freiwillig der Nicht-Erhöhung zustimmen. Das Geld solle in einen Hilfsfonds fließen. Laut Lüddemann hätte eine Summe im sechsstelligen Bereich zusammenkommen können.

Bereits Ende März hatte die Landtagsfraktion der Linken vorgeschlagen, ab dem 1. Juli für zwölf Monate auf eine Diätenerhöhung zu verzichten.

Im Abgeordnetengesetz ist geregelt, dass die Höhe der monatlichen Grundentschädigung jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung der Bruttoeinkommen abhängig Beschäftigter in Sachsen-Anhalt angepasst wird. Grundlage sind Zahlen des Statistischen Landesamtes. Dieses Verfahren gilt seit 2015. Die Diäten waren zuletzt im Juli 2019 von 6605,82 Euro auf 6889,87 Euro (brutto) gestiegen. Das war ein Plus von 4,3 Prozent.

Der Bundestag wird voraussichtlich in dieser Woche den von allen Fraktionen befürworteten Verzicht auf die diesjährige Erhöhung der Abgeordnetendiäten auf den Weg bringen. Dafür sprachen sich zuletzt erneut führende Vertreter von Union, FDP und Grünen aus. Auch die anderen Fraktionen haben bereits erklärt, dass die automatische Erhöhung angesichts der Corona-Krise ausfallen solle. Die Abgeordneten-Entschädigung im Bundestag (derzeit 10 083,47 Euro brutto im Monat) orientiert sich an den Einkommen von Bundesrichtern und wird jährlich an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst. Dies hätte in diesem Jahr eine Erhöhung um 2,6 Prozent bedeutet. Auch SPD, Linke und AfD plädieren dafür, dass die 709 Bundestagsabgeordneten in diesem Jahr auf die Anhebung der Diäten verzichten.