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Beamte müssen länger arbeiten

19.04.2018, 17:58

Magdeburg (dpa/sa) - Die Beamten in Sachsen-Anhalt müssen zwei Jahre länger arbeiten. Die Altersgrenze für die meisten Beamten wird von 65 auf 67 Jahre erhöht. Damit arbeiten sie genauso lange wie Angestellte, für die schon seit Jahren die Rente mit 67 gilt. Für Polizisten und Justizvollzugsbeamte gilt die Grenze von 62 statt 60 Jahren. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstagabend im Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen.

Die Anhebung erfolge schrittweise, sagte Finanzminister André Schröder (CDU). "Der Jahrgang 1954 geht mit 65 Jahren und zwei Monaten in die Pension, der Jahrgang 1964 arbeitet bis zum vollendeten 67. Lebensjahr."

Die Linken-Fraktion monierte, dass nur Polizisten und Justizbeschäftigte ihre besondere Belastung durch jahrelangen Schichtdienst geltend machen könnten, um eher in Pension zu gehen. Es wäre prinzipiell mehr Flexibilität wünschenswert gewesen, kritisierte der Landeschef des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Wolfgang Ladebeck. Zum einen dürfe es nicht nur rechtlich möglich sein, länger zu arbeiten, sondern es müsse auch genehmigt werden. Im Gegenzug sei mit Blick auf die Überstundenberge bei Polizei und Verwaltung die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos überfällig.

Die Regelungen sind Teil eines umfassenden Gesetzespakets. Beschlossen ist auch, dass Schulleiter kleiner Grundschulen künftig mehr Geld bekommen. Gleiches gilt für Lehrer, die nur ein statt zwei Fächer lehren. Sie bekommen künftig mehr Geld. Zudem gilt ab sofort ein Verhüllungsverbot bei der Arbeit im Landesdienst.