Terrorprozess Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin Leonora M. aus Sachsen-Anhalt
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts hat Leonora M. aus Sangerhausen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das gab das Gericht am Mittwoch bekannt. In einem Punkt wurde die IS-Rückkehrerin allerdings freigesprochen.
Halle/MZ - Zum ersten Mal wurden in Sachsen-Anhalt die Taten des Islamischen Staates verhandelt. Am Mittwoch endete der Prozess gegen Leonora M. mit einer zweijährigen Jugendstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das teilte Henning Haberland, Sprecher des Oberlandesgerichts Naumburg, mit. Der Staatsschutzsenat unter Führung von Richterin Ursula Mertens sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte sich in Syrien dem Islamischen Staat (IS) und damit einer ausländischen, terroristischen Vereinigung angeschlossen hatte. Zudem habe die Beweisaufnahme ergeben, dass die heute 22-Jährige gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz verstieß.