BGH-Urteil wird positiv bewertet
Von Michael Bock
Magdeburg/Karlsruhe l Hotelbetreiber dürfen Gäste wegen ihrer politischen Überzeugung ablehnen - etwa wenn diese Rechtsextremisten sind. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Hausverbot eines Brandenburger Wellnesshotels gegen den ehemaligen NPD-Vorsitzenden Udo Voigt im Wesentlichen gebilligt. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde.
Mit der gestern verkündeten Entscheidung stärkt das oberste Zivilgericht das Hausrecht von Hotelbetreibern. Auch Unternehmen dürfen demnach grundsätzlich frei über Hausverbote entscheiden. Eine Begründung sei nicht erforderlich (Az.: V ZR 115/11).
In Sachsen-Anhalt wurde das Urteil positiv aufgenommen. "Die Entscheidung ist richtig", sagte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) der Volksstimme. Auch bei Hoteliers gelte die "Privatautonomie". Sie seien zu Hausverboten berechtigt, nicht nur bei Rechtsextremen. Seien bereits Verträge geschlossen worden, könnten diese gegebenenfalls als sittenwidrig oder als arglistige Täuschung juristisch angefochten werden.
SPD-Fraktionschefin Katrin Budde sagte: "Das Urteil macht vielen engagierten Menschen Mut. Es sagt klar und deutlich: Rassismus und Intoleranz muss niemand tolerieren, schon gar nicht unter dem eigenen Dach - ein frischer Rückenwind für die Demokratie." Und: "Es ist unglaublich perfide, wenn sich gerade die auf Freiheit und Toleranz berufen, die sonst Rassismus, Vertreibung und Intoleranz predigen. Der Bundesgerichtshof ist diesem Trick der Nazis nicht auf den Leim gegangen."
Linken-Fraktionschef Wulf Gallert erklärte: "Ich begrüße das Urteil des Bundesgerichtshofes ausdrücklich. Und ich füge hinzu: Wenn ich mit meiner Familie in einem Hotel bin, möchte ich dort nicht auf Rechtsextreme, auf alte oder neue Nazis treffen."
Grünen-Fraktionschefin Claudia Dalbert sagte: "Vordergründig mag das Urteil des BGH sympathisch erscheinen. Bei genauerer Betrachtung ermöglicht es jedoch die Beschränkung der Zugangsrechte aufgrund politischer Überzeugungen, unabhängig welcher Art. Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem Menschen wegen ihrer Gesinnung oder anderer individueller Merkmale die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt werden kann." Seite 5