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Bundestag 142 Sachsen-Anhalter wollen rein

Wer sitzt in den nächsten vier Jahren in Berlin im Bundestag am Ruder? Das entscheiden am Sonntag die Wähler.

Von Jens Schmidt 23.09.2017, 01:01

Magdeburg l Wer darf, wer mitmacht und wie es geht: Hier eine Übersicht über die wichtigsten Zahlen und Fakten.

Jeder darf zwei Kreuze machen. Eines auf der linken Seite des Stimmzettels: dort stehen die Wahlkreiskandidaten. Mit dieser „Erststimme“ wählt man eine Person. Der Sieger zieht direkt in den Bundestag. Auf der rechten Seite des Stimmzettels stehen die Parteien mit ihren Landeslisten. Diese „Zweitstimme“ ist die Parteienstimme. Mit ihr entscheiden die Wähler, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält.

Ein Stimmen-Splitting ist möglich: Man kann den Kandidaten der Partei A (Erststimme) sowie die Landesliste der Partei B (Zweitstimme) wählen.

Auch wenn sie „Zweitstimme“ heißt: Die sogenannte Parteienstimme auf der rechten Seite des Stimmzettels ist die wichtigere. Sie entscheidet, ob eine Partei über die Fünf-Prozent-Hürde und damit in den Bundestag einzieht. Und sie ist schließlich ausschlaggebend dafür, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist. Jedoch: Eine bestimmte Person kann man mit ihr nicht wählen. Die Kandidaten auf den Landeslisten wurden von den Parteien bestimmt. Die ersten vier oder fünf sind namentlich aufgeführt.

Eine bestimmte Person wählt man mit der Erststimme. Allein der Sieger eines Wahlkreises darf direkt in den Bundestag. Beispiel: Partei B erhält aufgrund der Zweitstimmen 20 Sitze und gewinnt aufgrund der Erststimmen 5 Wahlkreise: Dann ziehen die fünf Wahlkreissieger sowie weitere 15 Kandidaten der Landesliste in den Bundestag.

Die Direktkandidaten genießen Vorrang. Sie ziehen auf jeden Fall ins Parlament, selbst wenn ihre Partei nicht so prächtig abschneidet. Beispiel: Partei A erhält aufgrund der Zweitstimmen 50 Sitze. Allerdings gewinnen bundesweit 60 Wahlkreiskandidaten der Partei A (Erststimme). Dann dürfen alle 60 in den Bundestag und die Partei erhält zehn „Überhangmandate“.

Ergattert eine Partei solche Überhangmandate, bekommen andere Parteien Ausgleichsmandate. Diese werden mit Kandidaten von den Landeslisten besetzt. Das wurde so beschlossen, um den Proporz zu wahren und die kleinen Parteien nicht zu benachteiligen. Beispiel: Partei A erhält 30 Prozent plus Überhangmandate, Partei B 10 Prozent. Würden Überhänge nicht egalisiert, könnte es etwa zu einem Verhältnis von 33 zu 9 kommen. Vor allem CDU und SPD hatten in der Vergangenheit Überhänge erzielt. Kommt es dazu, wird der Bundestag deutlich größer. Normalerweise hat er 598 Abgeordnete.

2013 gewann in Sachsen-Anhalt die CDU alle neun Wahlkreise. 2009 holte die Linke fünf Direktmandate und die CDU vier. 1998, 2002 und 2005 hatte die SPD hier alle Wahlkreise abgeräumt.

Laut neuem Wahlrecht werden erstmals jedem Bundesland bestimmte Sitzkontingente zugeteilt. Diese richten sich nach der Einwohnerzahl. (Ausländer werden nicht eingerechnet.) Wegen der gesunkenen Einwohnerzahl in Sachsen-Anhalt hat der Bundeswahlleiter jetzt das Kontingent von 18 auf 17 Sitze verringert. Brandenburg legte zu und erhält nun mit 20 Sitzen ein Mandat mehr. Unter „normalen“ Umständen können also 17 Kandidaten aus Sachsen-Anhalt in den Bundestag ziehen. Kommen Überhangmandate hinzu, werden es mehr.

Erzielt zum Beispiel Partei A hier im Bundesland 30 Prozent der Zweitstimmen, erhält Sachsen-Anhalts Landesverband von Partei A mithin 5 Sitze. In den vergangenen vier Jahren saßen insgesamt 19 Abgeordnete aus dem Bundesland im Plenum. (CDU 9; Linke 5; SPD 4; Grüne 1)

Das größte Kontingent erhält Nordrhein-Westfalen mit 128 Sitzen; das kleinste hat Bremen mit 5 Sitzen.

42 Frauen und 100 Männer bewerben sich in Sachsen-Anhalt um einen Platz im Berliner Reichstagsgebäude. Etliche als Wahkreiskandidat, viele auf den Landeslisten sowie auf beiden Ebenen. Die meisten – 17 – schickt die AfD ins Rennen. Klappt es nicht im Wahlkreis (Erststimme), haben sie noch eine gute Chance, über die Landesliste (Zweitstimme) in den Bundestag zu ziehen.

Denise Köcke aus Halberstadt ist mit 18 Jahren die jüngste Bewerberin in Sachsen-Anhalt. Sie tritt für die FDP an. Peter Michael Sommer (Tierschutzallianz) ist mit 79 Jahren der Senior.

Alles rund um die Bundestagswahl, die Spitzenkandidaten aus Sachsen-Anhalt im Video, einen Liveticker (Sonntag ab 14 Uhr) und eine Analyse des Chefredakteurs Alois Kösters zum Ausgang der Wahl (ab Sonntagabend)  gibt es hier.