Cannabis bald legal Wo man in Sachsen-Anhalt künftig legal kiffen kann - Diese Probleme bestehen noch
Am 1. April wird Cannabis in Deutschland legalisiert. Ab dann können Erwachsene das Rauschmittel auch in Sachsen-Anhalt in gewissen Mengen legal konsumieren und auch anbauen. Aber wo darf man in Zukunft legal kiffen, welche Regeln gelten und wer kontrolliert das?
Halle (Saale)/Magdeburg/Bernburg/DUR. - Die Ampelkoalition hat sich darauf geeinigt, dass das Kiffen in Deutschland für Volljährige zu Teilen legalisiert wird.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Cannabis für Konsumenten zukünftig über "nicht kommerzielle" Anbauvereinigungen - sogenannte Cannabis Social Clubs - bezogen werden kann. Auch der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit ist dann legal.
Cannabis-Legalisierung: Bundesrat billigt Gesetz
Wie geplant kann das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April in Kraft treten. Der Bundesrat hat das umstrittene Gesetz gebilligt. Die Mehrzahl der Bundesländer stimmte für das Gesetzt.
Doch wo kann man in Sachsen-Anhalt demnächst straffrei Cannabis rauchen? Worauf müssen Konsumenten noch achten? Und wer kontrolliert das eigentlich alles?
Anbauvereinigungen ermöglichen ab sofort den legalen Erwerb und Konsum von Cannabis
Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis hat die Bundesregierung vor allem beschlossen, um den Schwarzmarkt und die organisierte Kriminalität einzudämmen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will darüber hinaus auch den Jugendschutz erhöhen. Es gebe "viel Kontrolle, viele Verurteilungen, einen boomenden Schwarzmarkt und keinen Erfolg", erklärte der Minister.
Um dieses Problem zu lösen, können Konsumenten, wie vom Gesetz geplant, die Droge ab April zu Hause anbauen oder Mitglied in den nicht gewinnorientierten Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) werden.
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Wie ist das neue Cannabis-Gesetz aufgebaut?
Das Gesetz steht laut Bundesregierung auf zwei Säulen. Die erste Säule ermöglicht den privaten Anbau für Erwachsene zum Eigenkonsum. Auch der gemeinschaftliche, nicht gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen ist hier verankert.
Die zweite Säule reguliert regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten. Allerdings muss der Gesetzesentwurf noch von der Europäischen Kommission geprüft werden.
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Welche Regeln gelten nach der Cannabis-Legalisierung?
Nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, gelten mehrere neue Regulierungen. Diese unterscheiden sich nach dem Zwei-Säulen-Modell in die Bereiche "Eigenbedarf und Anbauvereinigungen (Cannabis Clubs)" sowie "Jugendschutz".
Privater Eigenanbau: Wer volljährig ist und seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnt, darf in seinem Heim pro Person höchstens drei Cannabispflanzen anbauen. Hierbei darf man nicht mehr als 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. Erwachsene müssen darauf achten, dass Kinder und Jugendliche nicht an das Rauschmittel gelangen können. Auch darf das Cannabis nicht an Dritte weitergegeben werden.
Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs): Anbauvereinigungen, auch bekannt als Cannabis Social Clubs, sind eingetragene, nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Über diese Vereine können Mitglieder in Gemeinschaft zusammen konsumieren. Auch Cannabis oder Samen und Stecklinge für den Eigenbedarf kann man dort erhalten.
Für die Vereinigungen gelten dabei strenge gesetzliche Vorgaben:
- Die Mitglieder müssen volljährig sein.
- Die Mindestlänge der Mitgliedschaft beträgt drei Monate.
- Es dürfen pro Mitglied maximal 50 Gramm Cannabis im Monat ausgehändigt werden.
- Der Verein darf keine Gewinne erzielen und muss das Cannabis zu Selbstkosten abgeben.
- Die Vereinigungen müssen Stichproben abgeben.
- Das Cannabis darf nur an Mitglieder abgegeben werden.
- Der Club darf maximal 500 Mitglieder haben.
- Mitgliedschaften in mehreren Clubs sind untersagt.
- Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen maximal monatlich 30 Gramm mit einem THC-Gehalt von zehn Prozent abgegeben werden.
- Jedes Mitglied, das das 21. Lebensjahr vollendet hat, darf höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat zum Eigenkonsum erhalten.
- Anbauvereinigungen sind zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beim Thema Cannabis verpflichtet.
- Wer sich nicht an die Gesetzte hält, muss mit der Auflösung des Vereins und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Jugendschutz: Für Jugendliche bleibt der Zugang zu Cannabis verwehrt und ist verboten. Weiterhin gilt für den Jugendschutz:
- Der Cannabiskonsum in Fußgängerzonen ist zwischen 7 und 20 Uhr verboten.
- Es sind Schutzzonen von 100 Metern Abstand zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten einzuhalten.
- Es darf keine Werbung oder Sponsoring für den Cannabiskonsum erfolgen.
Alle weiteren Gesetzte und Regulierungen zum Thema Cannabis sind auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zu finden.
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Wo gibt es Cannabis Social Clubs in Sachsen-Anhalt?
Aktuell findet man im Internet nur wenige Cannabis Social Clubs in Sachsen-Anhalt. Interessierte können sich aktuell an den Bernburger Bären Grass e.V., den Cannabis Club Halle oder den Cannabis Club Magdeburg wenden. Die Vereine gehen davon aus, dass die Mitgliederzahlen nach der Legalisierung steigen werden.
Wer sich weiter über Cannabis Social Clubs und Fragen zum Thema Cannabis informieren möchte, kann dies über die Bundesverbände tun. Hier gibt es unter anderem den Deutschen Hanfverband, den Bundesverband Cannabis Social Clubs i.G., die Cannabis Social Clubs Deutschland oder den Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs.
Außerdem gibt es noch Webseiten mir Suchfunktionen, mit denen man Clubs finden kann, beispielsweise Weedvibes.
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Wie können sich die Cannabis Social Clubs vorbereiten?
Wie der Deutsche Hanfverband (DHV) bekannt gibt, treten die Regeln für die Anbauvereinigungen zum 1. Juli in Kraft. "So will der Gesetzgeber den Landesbehörden ein wenig Vorlaufzeit gewähren", erklärt Simon Kraushaar, Pressesprecher des Deutschen Hanfverbands.
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Der Verband rät den Cannabis Social Clubs, sich frühzeitig über die passende Vereinssatzung zu beraten. Auch die Eintragung im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht sollten die Clubs rechtzeitig vornehmen.
"Weiterhin benötigt der Club Liegenschaften für den Anbau und die Abgabe des Cannabis. Ein konkreter Plan für die operativen Tätigkeiten sollte ebenfalls bereits stehen. Einige Vereine werben auch schon fleißig um Mitglieder. Es gibt also einiges zu erledigen", so Kraushaar.
Bernburger Bären Grass e.V.: Mehr als nur ein "Kiffer-Club"
Auch wenn noch viele Fragen offen sind, freut man sich im Bernburger Bären Grass e.V. auf die Entkriminalisierung von Cannabis. Der Club besteht derzeit noch aus den Gründungsmitgliedern und wurde erst im Mai 2023 gegründet. Das Interesse am Club ist allerdings hoch.
"Unsere Interessentenliste ist bereits gut gefüllt, und die Mitgliedsanfragen verzeichnen beinahe täglich einen Anstieg", erklärt Eric Höppner, Vorstandsvorsitzender vom Bernburger Bären Grass Verein. "Um einen guten Start sicherzustellen und unsere Strukturen aufzubauen, haben wir aber vorerst entschieden, die Mitgliederanzahl auf 150 zu begrenzen", erklärt er. Sobald der Club seine Strukturen etabliert hat, sollen weitere Mitglieder aufgenommen werden, heißt es von den Bernburger Bären.
Wer Mitglied in einer Anbauvereinigung ist, hat eine Menge Vorteile. "Unsere Mitglieder erwartet nicht nur der Zugang zu hochwertigem Cannabis zu Selbstkostenpreisen, sondern auch die Möglichkeit, Gleichgesinnte zu treffen und verantwortungsvolle Konsumformen kennenlernen", berichtet Höppner.
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"Klare Richtlinien schaffen eine verantwortungsbewusste Gemeinschaft"
Darüber hinaus können alle Mitglieder im Bernburger Bären Grass e.V. Kenntnisse für den eigenständigen Anbau erlernen. Die sozialen Komponenten in den Clubs seien vorrangig, so der Vereinsvorsitzende.
"Unser Verein stellt Informationen über mögliche Hilfs- und Beratungsangebote bereit und vermittelt zu qualifizierten Trägern der Suchtprävention, medizinischen Beratung und psychologischen Unterstützung", erklärt Höppner. So erhalten Clubmitglieder obendrein Hilfestellung in schwierigen Lebenssituation.
Doch auch das Verantwortungsbewusstsein für die Gesetze muss an die Mitglieder vermittelt werden. "Mit klaren Richtlinien, die bei Nichtbeachtung zu einem Ausschluss führen können, schaffen wir eine verantwortungsbewusste Gemeinschaft. Ein Beispiel für einen Ausschlussgrund ist die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige", weiß der Vereinsvorsitzende.
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Cannabis Club Bernburg: Es gibt noch viel zu tun
Wenn das Gesetz in Kraft tritt, ist ein Event geplant, zu dem alle Interessenten eingeladen werden sollen. Dabei wird die finale Satzung präsentiert und Mitgliedschaften können beantragt werden.
Bis zum Start gibt es noch einiges zu tun, mahnt Höppner. "Aktuell fokussieren wir uns auf die Suche nach passenden Immobilien, um unsere Pläne umzusetzen." Darüber hinaus sind Themen wie rechtssichere Track-and-Trace-Systeme, Datenschutz, Sicherheit, sowie eine gründliche Beschäftigung mit Prävention und Jugendschutz im Club alltäglich.
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Strenge Kontrollen für die Cannabis Social Clubs
Der Deutsche Hanfverband (DHV) geht davon aus, dass die Cannabis Social Clubs die am strengsten kontrollierten Vereine Deutschlands sein werden. "Der Vereinsvorstand beziehungsweise sonstige vertretungsberechtigte Personen werden auf ihre Zuverlässigkeit geprüft und müssen beispielsweise Führungszeugnisse beim Genehmigungsantrag vorlegen. Zudem werden die Vereine mindestens einmal im Jahr durch Behörden vor Ort kontrolliert", sagt Sprecher Kraushaar.
Hierbei werde nicht nur der THC-Gehalt der Pflanzen untersucht, sondern auch die an die Mitglieder ausgegebenen Mengen und ob alle Vorschriften eingehalten werden, heißt es vom DHV. "Es besteht also ein ganz erheblicher Kontrolldruck auf die Vereine, der einmalig sein dürfte", erklärt der Pressesprecher des Deutschen Hanfverbandes.
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1. Problem - Zuständigkeitschaos: Wer kontrolliert die Cannabis Social Clubs?
Doch egal, wie gut die Gesetze sind: Ohne effiziente Kontrollen bringen sie nur wenig. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite bekannt gibt, werde die zuständige Kontrollbehörde durch die Bundesländer bestimmt.
Karina Wessel, Pressereferentin beim Ministerium für Inneres und Sport, erklärte dann: "Die zuständige Behörde für die Kontrolle der Anbauvereinigungen und alle anderen mit dem sogenannten Cannabisgesetz zusammenhängenden Fragen des Gesundheits- und Konsumentenschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes muss nach Inkrafttreten des Gesetzes durch eine Verordnung des Landes detailliert bestimmt werden."
Des Weiteren konnte als erste Kontrollinstanz nur die Landespolizei benannt werden. Bei weiteren Fragen sei das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zuständig.
Hier erklärte Pressesprecherin Romy Richter: "Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können wir Ihre detaillierten Fragen aktuell noch nicht beantworten. Der Bundesrat wird sich am 22. März mit dem Gesetz befassen."
Das Bundesministerium für Gesundheit gab auf Anfrage bekannt, dass die Anbauvereinigungen mindestens einmal jährlich und darüber hinaus anlassbezogen von der zuständigen Landesbehörde durch Besuche und Stichproben vor Ort kontrolliert werden sollen. "Verstöße sind durch die Strafverfolgungsbehörden zu ahnden", erklärte Parissa Hajebi, Pressesprecherin des Ministeriums.
Aktuell ist also noch nicht wirklich klar, welche Behörde in Sachsen-Anhalt als Kontrollinstanz auftreten wird. Sicher ist allerdings, dass das Thema Cannabis in Zukunft bürokratisch viel Arbeit mit sich bringen wird.
2. Problem - Absprachenchaos bei der Cannabis-Legalisierung
Bevor das Gesetz aber überhaupt am 1. April greifen kann, regt sich von vielen Seiten der Widerstand. Es gibt zu einigen Punkten einfach noch zu viele Unstimmigkeiten.
Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) erklärte gegenüber der MZ: "Dabei geht es um die erlaubten Höchstmengen von Cannabis und die Mindestabstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen." Laut Grimme-Benne reichen die Jugendschutzmaßnahmen bei weitem nicht aus und sollten überarbeitet werden.
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3. Problem: Politiker und Juristen sehen bürokratische Hürden und Überlastung
Umstritten ist auch der Legalisierungstermin, da noch zu viele bürokratische Hürden bestehen. "Daher ist eine Verschiebung aus unserer Sicht durchaus sinnvoll, um entsprechende Vorbereitungen zu treffen", so Grimme-Benne.
Auch der Richterbund hat große Zweifel am neuen Cannabis-Gesetz. So fürchtet Sachsen-Anhalts Richterbund einen immensen Aufwand. In ganz Deutschland müssten dann circa 100.000 ältere Cannabisdelikte neu geprüft werden, die durch das neue Gesetz in einem neuen rechtlichen Rahmen auswerten wären.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff geht deswegen davon aus, dass das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis noch einmal verändert wird.
Es werde sicherlich im Bundesrat in den nächsten Monaten nochmal auf der Tagesordnung stehen, sagte der CDU-Politiker.