Corona und Justiz Corona-Impfung erschlichen: Sozialrichter aus Halle steht selbst vor Gericht
Ein 56 Jahre alter Richter der Sozialgerichtes Halle steht selbst vor Gericht, nachdem er sich eine vorzeitige Corona-Impfung erschlichen haben soll. Der Jurist muss sich wegen Urkundenfälschung verantworten.

Halle/MZ - Als in Deutschland gerade die ersten Corona-Impfungen verfügbar waren, soll er sich unter Vorspieglung falscher Tatsachen einen Impftermin erschlichen haben: Vor dem Amtsgericht muss sich am Montag, 7. Februar, ein Richter des Sozialgerichts Halle verantworten. Wie das Amtsgericht am Donnerstag mitteilte, ist der 56-Jährige der Urkundenfälschung angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm demnach vor, sich mit einem gefälschten Papier im Januar vergangenen Jahres im Impfzentrum Halle für eine Impfung angemeldet zu haben. Er soll auf einem Briefbogen der von ihm geführten Sozialgerichtskammer in der dritten Person ein Schreiben verfasst haben, um seinen angeblichen Anspruch auf eine Impfung glaubhaft zu machen. Diese vorgebliche Arbeitgeberbescheinigung habe er mit dem Dienstsiegel des Gerichts und einer unleserlichen Unterschrift versehen.
Darin heißt es den Angaben zufolge, der Sozialrichter habe für Begutachtungen auch Ortstermine in Pflegeheimen wahrnehmen müssen. Laut Anklage hatte er zumindest in den Jahren 2019 und 2020 keine entsprechenden Termine. Die Staatsanwaltschaft bewertet das von ihm vorgelegte Papier deshalb als inhaltlich falsch, zumindest aber als irreführend.
Laut Anklage zweifelte die zuständige Ärztin beim Impftermin am 26. Januar 2021 nach Vorlage des Schreibens und weiterer Unterlagen an seiner Berechtigung. Der hinzugezogene Leiter des Impfzentrums habe dann die Impfung veranlasst, weil er dem Angeklagten als Richter und aufgrund des Schreibens den Anspruch auf eine Impfung beimaß.
Die Ermittlungen gegen den Sozialrichter sind laut Amtsgericht nach einer Durchsuchung des halleschen Impfzentrums wegen eines anderen Sachverhalts in Gang gekommen. Für das Verfahren ist zunächst ein Verhandlungstag angesetzt. Vier Zeugen sollen gehört werden. In dem Prozess gehe es ausschließlich um den Vorwurf der Urkundenfälschung, betont das Gericht. Die Impfung selbst sei nicht strafbar, weil kein entsprechender Straftatbestand existiere.