Datenschutz Land bekommt Ärger mit dem Datenschutz
Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten Harald von Bose verstößt Sachsen-Anhalt mit seinen Facebook-Seiten gegen geltende Rechtsprechung.
Magdeburg l Die Verunsicherung über die neuen, strengen Datenschutzregeln erreicht jetzt auch Sachsen-Anhalts Landesregierung. Nach Ansicht des Landesdatenschutzbeauftragten Harald von Bose ist der Betrieb von Facebook-Seiten – so wie ihn die Landesregierung praktiziert – rechtlich nicht mehr korrekt. Von Bose hat die für die Seiten zuständige Staatskanzlei schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert. „Es besteht Handlungsbedarf, das Landesportal muss auf den Prüfstand“, sagte er der Volksstimme. Betroffen ist der offizielle Facebook-Auftritt des Landes mit mehr als 10.000 Abonnenten, aber etwa auch die Facebook-Seite der Landeszentrale für Politische Bildung mit rund 2200 Abonnenten.
Hintergrund für den Appell des Datenschützers ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Juni. Die Richter urteilten, dass auch die Betreiber von Facebook-Seiten mitverantwortlich sind für etwaige Rechtsverstöße des Digital-Konzerns beim Umgang mit Nutzer-Daten wie Fotos, Alter oder Geschlecht.
In der Datenschutzerklärung der für die Landesseiten zuständigen Staatskanzlei las der Nutzer trotzdem noch gestern: „Als Betreiber der Facebook-Seite hat die Staatskanzlei keinen Einfluss auf die Verarbeitung der dort erhobenen Daten.“ „Das passt nicht zum Urteil“, betont von Bose. Die Landesregierung müsse mindestens die Formulierung anpassen. Doch der Datenschutzbeauftragte geht noch weiter. „Wer Rechtssicherheit schaffen will, sollte seine Facebook-Seite bis zu einer Neuregelung ganz vom Netz nehmen.“
Seine Empfehlung dehnt der Datenschützer auch auf Vereine und Firmen aus. Der Landes-Museumsverband hatte sich auf von Boses Rat hin bereits vergangenen Montag von seinem Facebook- und Twitterangebot verabschiedet. So weit will die Staatskanzlei nicht gehen. „Wir werden die Seiten nicht abschalten“, sagte Regierungssprecher Matthias Schuppe. Die Aufforderung von Boses nehme man aber ernst. Die Formulierungen in der Datenschutzerklärung würden in der kommenden Woche angepasst.
Von Boses Position ist derweil nicht unumstritten. Aus Sicht des Bonner Datenschutzexperten Matthias Lachenmann ist der Rat zur Abschaltung von Facebook-Seiten eine „ absolute Extremposition“. Als Alternative rät er Betreibern, auf ihren Seiten einen Link zu einer Datenschutzerklärung zu installieren. „Dort sollte man den Nutzer darüber aufklären, was mit seinen Daten geschieht.“
Das Urteil zu Facebook-Seiten, aber auch eine seit Mai gültige Datenschutz-Grundverordnung sorgen vor allem in der Wirtschaft für massive Verunsicherung. Laut einer Umfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft haben 44 Prozent der Firmen ihre Online-Aktivitäten etwas und weitere 26 Prozent sehr eingeschränkt.
Die Unsicherheit hat auch mit der Drohkulisse von Abmahnungen und hohen Bußgeldern zu tun. Bei Verstößen sieht die Datenschutzverordnung Strafen von bis zu 20 Millionen Euro vor.