Dolmetscher Seltene Sprachen sind Problem vor Gericht
Im Magdeburger Amtsgericht wurde ein Messerangriff verhandelt. Der Angeklagte wollte nur noch eine Regionalsprache aus Westafrika verstehen.
Magdeburg l Die Narbe am Oberarm von Alexander Thiele pocht noch an manchen Tagen. „Manchmal habe ich Schmerzen“, sagt er am Amtsgericht. Die Wunde stammt von einem Messerangriff am 3. Juli 2016 in der Magdeburger Innenstadt.
Ein Fall also, der schon fast drei Jahre zurückliegt. Darum ist die Tat schwer rekonstruierbar. Sie soll sich aber so abgespielt haben: In der Nacht zum 3. Juli gegen 2.30 Uhr geraten zwei Männer aus Mali in Streit mit einer Freundin im Bereich der Halleschen Straße in Magdeburg. Vier Deutsche kommen hinzu, einer spricht die Afrikaner an. Er glaubt, dass die Frau bedrängt wird.
Was folgt, wird später juristisch erst als schwerer Raub und dann doch nur als „gemeinschaftlich begangene Körperverletzung“ und Diebstahl gewertet. Die zwei Männer aus Mali sollen einem der Zeugen nachgelaufen und ihm einen Schlag ins Gesicht versetzt haben. Dann entreißen sie ihm das Fahrrad und fahren davon.
Einige Zeugen folgen den Männern bis zur nächsten Kreuzung. Dort kommt es zur Messerattacke gegen Alexander Thiele. Er sagt später: „Ich wollte den Mann nur festhalten, als er mit dem Messer zustach.“ Der andere Afrikaner hat einige Meter weiter eine abgebrochene Bierflasche in der Hand und damit herumgefuchtelt, berichten andere Zeugen.
Thiele wird durch einen Stich am Arm so schwer verletzt, dass er operiert werden muss. Er erzählt später: „Der Arzt sagte mir, ein paar Zentimeter weiter und ich hätte meinen Arm nicht mehr bewegen können.“
Noch während sich die Zeugen um den Verletzten kümmern, stellen die herbeieilenden Polizisten einen der beiden Angeklagten. Er leistet Widerstand, fuchtelt diesmal mit einer anderen Bierflasche vor den Polizisten herum. Erst Pfefferspray stoppt den Mann. Es soll sich bei ihm um den Angeklagten Sene B. (29) handeln.
Sein 28-jähriger Mitangeklagter und mutmaßlicher Messerstecher, der später erst gar nicht zur Verhandlung erscheint, wird damals einige Tage später ermittelt.
Aber erst drei Jahre nach der Tat stehen beide vor dem Magdeburger Amtsgericht. Grund: Es gibt zunächst Probleme mit der rechtlichen Zuordnung. Die Staatsanwaltschaft klagt wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung am Landgericht an. Die Richter dort ordnen den Fall aber als nicht so schwer ein. Sie sehen nur einen möglichen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung und lehnen eine Prozesseröffnung ab. Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Diese wird vom Oberlandesgericht abgelehnt.
Daraufhin beraumt das Amtsgericht für den 30. April dieses Jahres den ersten Termin für die Verhandlung an. Doch Zeugen, Anwälte und zwei französische Dolmetscher kommen umsonst. Der Anwalt von Sene B. erklärt: „Mein Mandant versteht nur Wolof.“
Dies ist eine Untergruppe der Niger-Kongo-Sprachen und wird nur in Teilen Malis als Umgangssprache gesprochen. Amtssprache ist dort Französisch.
So muss die Verhandlung auf Juni verschoben werden. Denn: Für das Gericht ist es nicht einfach, einen Termin mit dem Dolmetscher der seltenen Sprache und den Anwälten zu finden.
„Bis zu diesem Prozesstag spielte die Sprache in den vergangenen drei Jahren nie eine Rolle. Niemand von uns wusste, dass der Angeklagte kein Französisch spricht. Im Gegenteil: Alle anderen Korrespondenzen hat er vorher offensichtlich verstanden“, sagt der Sprecher des Amtsgerichtes, Christian Hoppe.
Er kennt die Probleme auch als Landesvorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte. Bei Asylanträgen vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) oder bei Anträgen im Sozialamt gäben sich die Betroffenen noch Mühe, Sprachen wie Englisch, Französisch oder Deutsch zu sprechen. „Vor Gericht aber sieht das anders aus“, sagt Hoppe. Dort haben Ausländer grundsätzlich das Recht, die Gerichtsverhandlung in einer Sprache zu verfolgen, die sie verstehen. Grundlage dafür ist die Europäische Menschenrechtskonvention. In afrikanischen Ländern wie Nigeria, Senegal und Kamerun gibt es etwa 200 bis 250 Sprachen und noch einmal so viele Dialekte.
Alle Auslagen für Dolmetscher trägt der Staat, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Weiter im Verfahren: Erst Mitte Juni kann der Prozess endgültig starten. Der Dolmetscher für Wolof erscheint pünktlich. Er ist extra aus Berlin gekommen. Sene B. kann also vernommen werden. Die Richterin fragt: „Wann sind Sie geboren?“ Der junge Mann in rotem T-Shirt und mit großer Goldkette wühlt in seinem Rucksack. Sie hakt nach: „Sie werden doch wissen, wann Sie geboren sind!“ Endlich findet der junge Mann seinen Ausweis und liest das Geburtsdatum ab. Den Rest der Verhandlung schweigt er.
Sene B. und der Dolmetscher sind also im Gerichtssaal. Dafür aber fehlt diesmal der Angeklagte Bamba K., der – wie sich später herausstellt – mit dem Messer zugestochen haben soll. Die französische Dolmetscherin für ihn reist umsonst an. Das Gericht macht daraufhin kurzen Prozess und erlässt als Urteil einen Strafbefehl über eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der ist aber noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren für Sene B. geht weiter. Auch der zweite Prozesstag einige Tage später endet wieder ohne ein Urteil. Im Mittelpunkt sollte eine weitere Auseinandersetzung des Angeklagten – am 10. Dezember 2016 – mit einem Mann aus Guineau-Bissau stehen. Das Opfer tritt sogar als Nebenkläger auf und soll als Zeuge gehört werden. Dafür angereist ist wieder extra aus Berlin der 40-jährige Dolmetscher Mamadou Bah.
Er soll für das Opfer Fula übersetzen. Auch diese Sprache gehört zum atlantischen Zweig der Niger-Kongo-Sprachen. Doch die Übersetzung von Bah, im Hauptberuf Informatiker bei einem Bundesministerium, wird erst gar nicht benötigt.
Grund: Weder der Anwalt noch der Zeuge erscheinen zur Verhandlung. Für seine Dienste wird der Dolmetscher später bis zu 140 Euro Ausfallgeld und eine Reisekostenerstattung von 30 Cent pro Kilometer erhalten. Die Kosten trägt der Steuerzahler.
Richterin Konstanze Nolte urteilt mit ihrem Schöffengericht schließlich am Ende des dritten Verhandlungstages: Sene B. wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt ist.
„Solche verzögerten Verfahren sind auch für Richter höchst ärgerlich“, sagt Christian Hoppe, Landeschef des Richterbundes. Hinzu komme, dass es bei Prozessen mit seltenen Sprachen nur sehr wenige Dolmetscher gebe und die Terminplanung äußerst schwierig sei.
In Sachsen-Anhalt sind laut Bildungsministerium derzeit 345 Übersetzer und Dolmetscher gemeldet. Es finden sich beispielsweise 27 Dolmetscher für Arabisch, aber nur zwei für Kurdisch und niemand für Persisch. Dolmetscher aus anderen Bundesländern können aber hinzugezogen werden.
Daniele Krückel von der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Hamburg betont, wie wichtig gut ausgebildete und beeidigte Dolmetscher seien. „Ein falsch übersetztes und gedolmetschtes Wort kann über den Ausgang von Verfahren entscheiden“, wird sie in der „Welt“ zitiert. Werde ein Übersetzungsfehler zu spät bemerkt, könne das dazu führen, dass ein Verfahren neu aufgerollt werden müsse.
Erst vorigen Dezember ließ der Senat in einem Prozess gegen zwei mutmaßliche IS-Mitglieder vor dem Kammergericht Berlin eine Dolmetscherin wegen Zweifeln an ihrer Übersetzung auswechseln. Der Prozess ging indes weiter.
Auch Christian Löffler vom Magdeburger Landgericht kennt die Probleme. So musste ein Übersetzer für Yoruba, eine Sprache, die in Teilen Nigerias gesprochen wird, gefunden werden. Einen Dolmetscher habe es nur in Aachen und Bochum gegeben. „Große Probleme gibt es auch mit Dolmetschern, deren Deutsch für uns kaum zu verstehen ist“, sagt er.
Im Landgerichtsbezirk Stendal sind nach Angaben des Landes-Justizministeriums 27 öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer zugelassen. Dort mangelt es an Dolmetschern für die Sprachen Farsi (Iran) und Dari (Afghanistan).
Beim Landgericht Halle sind momentan 156 Dolmetscher und Übersetzer beeidigt. Laut Ministerium gibt es dort vor allem im Bereich der Familiensachen so gut wie keine beeidigten Dolmetscher für die Sprachen Farsi/Daro, Pashto, Punchabi (Pakistan/Indien), Tgrinya (Äthiopien/Eritrea), Somalisch und nordafrikanische Dialekte.
Vizepräsidentin Thurid Chapman vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) sagt: „Wir gehen davon aus, dass in der gesamten Bundesrepublik bei sehr seltenen Sprachen ähnliche Probleme bestehen. Das liegt daran, dass für diese Sprachen im gesamten Bundesgebiet nur sehr wenige oder für manche Sprachen sogar keine qualifizierten Dolmetscher und Übersetzer zur Verfügung stehen.“
Bundesweit gebe es zum Beispiel nur sechs von insgesamt 25 000 beeidigten Dolmetscher in Deutschland, die Wolof sprechen – vier können Mandinka, zwölf Romani oder nur einer kann Isländisch.
Weil Dolmetscher und Übersetzer keine geschützten Berufe seien, gelte die allgemeine Beeidigung als Qualitätsstandard. Doch diese ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Chapmann: „Wir möchten einheitlich strenge Kriterien für die allgemeine Beeidigung.“ Zudem sollte gesetzlich festgeschrieben werden, dass für gerichtliche und staatsanwaltliche Verfahren vorrangig allgemein beeidigte Übersetzer und Dolmetscher herangezogen werden.