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Einkaufen am Wochenende 24/7-Automatenläden in Sachsen-Anhalt: Shopping bald auch an Sonn- und Feiertagen?

Die Koalition in Sachsen-Anhalt will Selbstbedienungsläden ohne Personal längere Öffnungszeiten an Wochenenden und Feiertagen ermöglichen. Ein geplanter Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass automatisierte Verkaufsstellen auch samstags und sonntags ab 20 Uhr ohne Personal öffnen dürfen.

Von dpa/DUR Aktualisiert: 14.11.2024, 17:59
Die Sonntagsöffnung für voll automatisierte Geschäfte in Sachsen-Anhalt soll bald möglich sein.
Die Sonntagsöffnung für voll automatisierte Geschäfte in Sachsen-Anhalt soll bald möglich sein. Symbolfoto: imago/Jochen Tack

Magdeburg. - In Sachsen-Anhalt sollen Einkaufsläden ohne Personal am Wochenende erweiterte Öffnungsmöglichkeiten bekommen. Die schwarz-rot-gelbe Koalition will dafür das Ladenöffnungszeitengesetz ändern.

Automatengeschäfte sollen in Sachsen-Anhalt länger öffnen dürfen

Demnach sollen voll automatisierte Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagen zwischen 20 und 24 Uhr öffnen dürfen, soweit für deren Betrieb an diesen Tagen keine Mitarbeiter eingesetzt würden, heißt es in einem Gesetzentwurf.

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„Wir geben damit ein kraftvolles Zeichen in die ländlichen Regionen. Das erhöht die Lebensqualität vor Ort“, sagte FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack.

Es sei nicht vermittelbar, dass etwa Einkaufsläden in Tankstellen sonntags benutzt werden könnten, voll automatisierte Verkaufsstellen in kleinen Orten jedoch nicht. „Solche Läden sind ein Kitt für die Orte, damit wird die Bindewirkung gestärkt. Das sind auch Treffpunkte, wo Menschen sich begegnen.“ Die Gesetzesänderung sei dringend geboten, so Silbersack.

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Bisher Bedenken zum Sonn- und Feiertagsschutz

Das Landesverwaltungsamt hatte Anfang des Jahres eine Rundverfügung an die Gewerbebehörden erlassen. Entsprechende Selbstbedienungsläden mit 24/7-Betrieb sollten ab Samstag 20 Uhr und für den gesamten Sonntag schließen. Betroffen war unter anderem ein Laden in Görzig (Landkreis Anhalt-Bitterfeld).

Bisher gab es Bedenken, dass auch ein automatisierter Betrieb am Wochenende den Sonn- und Feiertagsschutz gefährden könnte.

Aktuell seien die Standorte von automatisierten Geschäften vor allem in Orten mit geringer Kundenfrequenz, heißt es nun in der Begründung der geplanten Gesetzesänderung. Es bestehe nur eine begrenzte Außenwirkung auf den Kundenverkehr, „wodurch eine erhebliche Beeinträchtigung der Ruhe- und Erholungssuchenden unwahrscheinlich ist“.

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Die Koalition geht zudem davon aus, dass Unternehmen, deren Geschäftsmodell bisher auf personalintensiven Betriebszeiten basiert, die Kosten einer Umstellung auf Automatisierung gewissenhaft prüfen werden.

„In Anbetracht dieser wirtschaftlichen Überlegungen ist es wahrscheinlich, dass der Großteil des Lebensmitteleinzelhandels auf eine Umstellung auf derartige automatisierte Geschäftsmodelle verzichten wird.“