Arbeitsgericht Entlassung von Enercon-Betriebsrat unzulässig
Magdeburg (dpa) | Die Entlassung eines Enercon-Betriebsrats wegen einer E-Mail an die Belegschaft ist nach einer Entscheidung des Magdeburger Arbeitsgerichts unzulässig. Die Richter wiesen am Mittwoch die Anträge des Windanlagenbauers mit Stammsitz im ostfriesischen Aurich zurück. Teils seien Fristen nicht eingehalten worden, zudem sei die Mail des Betriebsrats als Meinungsäußerung zulässig gewesen, entschied das Gericht. Das Unternehmen hatte dem Magdeburger Betriebsratsmitglied vorgeworfen, sich in der Mail beleidigend über einen Personaldienstleister geäußert zu haben, der später die Zusammenarbeit mit Enercon einstellte.