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Erntezeit Obstbäume in Sachsen-Anhalt: Wann und wo Äpfel gepflückt werden dürfen

Im Spätsommer hängen die Bäume voll mit frischem Obst. Äpfel und Birnen laden zum Naschen ein. Doch Vorsicht - so einfach dürfen die Früchte nicht gepflückt werden. Ein Überblick, wo bedenkenlos Obst geerntet werden darf und worauf bei der Ernte geachtet werden sollte.

Von Saskia Lohöfer Aktualisiert: 21.09.2023, 15:21
Mit dem Herbstbeginn hängen die Bäume auch in Magdeburg voll mit reifem Obst und warten nur darauf genascht zu werden. Doch darf man sich einfach so an dem Obst bedienen?
Mit dem Herbstbeginn hängen die Bäume auch in Magdeburg voll mit reifem Obst und warten nur darauf genascht zu werden. Doch darf man sich einfach so an dem Obst bedienen? Symbolbild: dpa | Patrick Pleul

Magdeburg - "Ach schüttel mich, schüttel mich, wir Äpfel sind alle miteinander reif" ist wohl das erste woran gedacht wird, wenn der ein oder andere Apfel-, Birnen- oder Pflaumenbaum am Straßenrand voll reifer Früchte steht. Doch können diese einfach mitgenommen werden? Wem gehören diese Bäume und gibt es in Magdeburg und den benachbarten Landkreisen Flächen zum Ernten?

Wo kann überall Obst geerntet werden? 

In Sachsen-Anhalt herrscht ein Flickenteppich, was die Regelung zur Ernte von Obst auf öffentlichem oder vermeintlich öffentlichem Gelände angeht. 

In Magdeburg gibt es Streuobstflächen, die zum Obstnaschen einladen. Wer sich Obst von einer dieser Wiesen mitnehmen möchte, muss bedenken, dass nur für den Eigenbedarf gepflückt werden darf. Der Verkauf des Obstes ist verboten. Die Ernte muss zuvor bei der Landeshauptstadt angemeldet werden.

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    Streuobstwiesen in Magdeburg

  • Carnotstraße/Till-Eulenspiegel-Ring
  • Am Brückbusch
  • Am Costerberg
  • Am Thauberg
  • Der zweite Wiesenberg
  • Greifenwerder
  • Grünzug Große Sülze
  • Harsdorfer Straße
  • Hoheuferstraße/Versuchsgarten
  • Niendorfer Grund
  • Kreuzhorst
  • Lutherstraße
  • Schwarzkopfweg/nördlich Gübser Damm
  • Zum Wiesgen
  • Steinwiese/An der Lake
  • Silberbergweg/Große Sülze/Holzweg

An den Straßenrändern des Landkreises Börde stehen häufig Apfel- und Birnenbäume. Wenn ein solcher Baum an einer Kreisstraße wächst, gehören die Bäume und die Früchte, egal ob sie auf dem Boden liegen oder noch an den Bäumen hängen, dem Landkreis.

In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde dürfe das Obst von Bäumen geerntet werden, so Daniela Geppert, Pressesprecherin des Landkreises Börde. Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr und die Straßenverkehrsordnung muss eingehalten werden. Das bedeutet, dass parkende Autos den Verkehr nicht beeinträchtigen dürfen. Besonders zu beachten ist, dass die Autos nicht in den Feldern abgestellt werden dürfen, wenn eine erhöhte Brandstufe erreicht ist, um keinen Feldbrand auszulösen. 

Innerorts herrschen andere Regelungen. Meist gehören die Bäume am Straßenrand Privateigentümern und dürfen wiederum nicht geerntet werden.

Mehr zum Thema: Haldensleben: Wo Obst von Bäumen gepflückt werden darf und wo nicht

Im September stehen die Bäume in Magdeburg und Umgebung voll reifer Früchte. Äpfel, Birnen und Pflaumen warten auf ihre Ernte.
Im September stehen die Bäume in Magdeburg und Umgebung voll reifer Früchte. Äpfel, Birnen und Pflaumen warten auf ihre Ernte.
Symbolbild: IMAGO/Countrypixel

Was im Landkreis Börde erlaubt ist, darf man im Altmarkkreis Salzwedel nicht: Hier ist das Pflücken der Früchte von Bäumen und Sträuchern an Kreisstraßen verboten. Im Einzelfall kann vom Straßenbaulastträger, wie der Landesstraßenbaubehörde oder den Kreisstraßenmeistereien, aber auch von Städten und Gemeinden eine Genehmigung erfolgen. Diese wird dennoch selten bis gar nicht ausgesprochen, da auf den viel befahrenen Straßen das Ernten eine zu große Gefahr darstelle, erklärt die Presseabteilung des Altmarkkreises.

Im Bereich Gardelegen und Salzwedel sind zahlreiche Streuobstwiesen zu finden. Öffentlich zugänglich sind diese häufig nicht. Viele der Streuobstwiesen sind in Privateigentum und dürfen durch Bürger nicht ohne Zustimmung des Eigentümers beerntet werden. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers können Früchte gesammelt werden. Ein Auskunftsregister für Streuobstwiesen in der Altmark gibt es nicht. 

In der Regel sind die Streuobstwiesen im Landkreis Harz im Besitz von Agrarbetrieben oder Privatpersonen. Eine Aufzeichnung, welche Wiesen freizugänglich oder im Privatbesitz sind, gibt es nicht. Die Besitzer organisieren selbst, ob und in welchem Umfang sich andere Bürger am Obst „bedienen“ dürfen. Bei manchen Besitzern, wie auf der Apfelplantage Mosterei Kühlmann's Hof dürfen sich die Kunden die Äpfel selbst pflücken, die aber dann bezahlt werden. Generell gilt im Landkreis Harz, dass vorher immer eine Genehmigung eingeholt werden muss.

Ein offizielles "Pflück-Verbot" oder ähnliches gibt es an den Bäumen an Kreisstraßen nicht. Für diese Bäume ist der Landkreis zuständig. Es werden keine Strafen ausgesprochen, wenn Früchte für den Eigenbedarf gepflückt werden, so Franziska Banse, Pressesprecherin des Landkreis Harz.

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Im Jerichower Land ist es grundsächlich nicht erlaubt Obst von Bäumen an Straßenrändern zu pflücken oder mitzunehmen, wenn sie am Boden liegen. Die Früchte gehören dem Eigentümer. Ein zentrales Register über Eigentümer und Streuobstwiesen im Land gibt es nicht. Wer Obst ernten möchte, muss sich beim zuständigen Straßenbaulastträger, der Straßenverkehrsbehörde oder beim Eingentümer melden. Auskünfte darüber dürfen nicht gegeben werden, da die Angaben zu den Eigentümern dem Datenschutz unterliegen. An Kreisstraßen stehende Bäume gehören zum Landkreis sowie die Früchte, die auf den Boden fallen.

    Streuobstwiesen in ausgewählten Landkreisen

  • Schönhausen/Elbe
  • Gutenswegen
  • Warthenburg
  • Dessau-Kühnau
  • Timmenrode
  • Herzberg - Juesholzstraße
  • Elbingerode
  • Friedeburg
  • Tröbsdorf
  • Athenstedt
  • Heudeber
  • Bornstedter Anger
  • Salzwedel - An der Warthe
  • Weteritz
  • Hermsdorf - im Gersdorfer Kessel

In Niedersachsen wird im Braunschweiger Stadtrat gerade darüber diskutiert, ob Bäume, die zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung stehen, dementsprechend gekennzeichnet werden, um Frucht-Diebstahl zu vermeiden.

Was sind Streuobstwiesen?

Der Begriff Streuobst beziehungsweise die Streuobstwiese wird von den Pflanzen selbst abgeleitet, die "zerstreut" auf einer Wiese stehen. Auch das Obst liegt gestreut herum. Die Bäume werden nicht nach einer bestimmten Anordnung angebaut. Dabei spielt die Art der Wiese keine Rolle.

Es können verschiedene Obstbaumsorten auf der Grünlandfläche stehen. Oft stehen auf einer Wiese viele Sorten von Bäumen. Daher sind sie auch äußerst wichtig als Lebensraum für Insekten und Vögel. Laut NABU können bis zu 5000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten auf einer Streuwiese leben. Somit leisten sie einen aktiven Beitrag zur Förderung von Biodiversität.

Früher waren Streuobstwiesen für die Bevölkerung lebenswichtig. Heute dürfen sich Bürger auf einer Wiese so viel Früchte pflücken, die sie auch selbst verzerren können.

Der Freiwilligenverein der Hohen Börde "aktive hohe börde" veranstaltet am 7. Oktober zum dritten Mal ein Streuobstwiesenfest auf dem Bornstedter Anger. Vor Ort wird das Obst zu Most gepresst. Am 14. September findet auf der Streuobstwiese in der Lutherstraße  im Magdeburger Sudenburg ein "Tag der offenen Gartentür" statt.

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In einigen Landkreisen in Sachsen-Anhalt finden sich Streuobstwiesen und Bäume an den Straßenrändern, die zum Ernten einladen. Hier müssen Sie folgendes beachten:
Bäume am Straßenrand sind selten herrenlos, die Früchte dürfen ebenso nicht einfach gepflückt werden. Vor allem nicht, wenn die Bäume agrarisch oder gärtnerisch angebaut werden. Mittlerweile gilt das Pflücken ohne Erlaubnis als Diebstahl.

Was früher als Mundraub abgetan wurde, ist kein Kavaliersdelikt. Mundraub ist ein Straftatbestand und beschreibt das Mitnehmen von Obst in kleinen Mengen. Schon 1975 wurde diese Regelung abgeschafft und wird heute als Diebstahl geahndet. Bevor also geerntet werden soll, muss bei der Gemeinde oder beim Grünflächenamt sich informiert werden, ob der ausgewählte Obstbaum auf einem Privatgrundstück steht. Auf der Webseite mundraub.org sind sowohl öffentlich zugängliche Obstbäume, als auch Nüsse, Sträucher und Kräuter von Kommunen oder Bürgern eingetragen. 

Ausgenommen von dieser Regelung sind Pilze und Kräuter. Diese sollten aber nur in Mengen gepflückt werden, die zum eigenen Verzehr dienen. Wenn Pilze und Kräuter gesammelt werden, sollte unbedingt darauf geachtet werden, so wenig wie möglich die Natur durch die Streifzüge zu verletzen und zu verschmutzen.

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Wie verhalte ich mich, wenn der benachbarte Ast des Obstbaumes auf mein Grundstück ragt?

Äste, die auf das eigene Grundstück ragen, gehören immer noch dem Baum-Eigentümer und dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis genommen werden. Nur wenn der Apfel oder die Birne auf das Grundstück fällt, darf es behalten und verzerrt werden. Also: Das Fallobst gehört demjenigen, auf dessen Grundstück es liegt.