Falschaussage Oberlandesgericht bestätigt Finzelberg-Urteil
Wegen Falschaussage wurde Ex-Landrat Finzelberg vom Landgericht Magdeburg verurteilt. Er legte Revision ein - die wurde nun abgelehnt.
Magdeburg (dpa/dt) l Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Verurteilung des ehemaligen Landrats des Jerichower Landes, Lothar Finzelberg, wegen uneidlicher Falschaussage bestätigt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Magdeburg am Donnerstag mit. Dort war Finzelberg im vergangenen September in einem Berufungsprozess zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen legte der Angeklagte Revision ein. Das Oberlandesgericht verwarf diese in einem einstimmigen Beschluss.
Damit ist das Urteil nun rechtskräftig. Es ging um eine Falschaussage Finzelbergs im Jahr 2009 vor einem Untersuchungsausschuss des Landtages zu illegalen Müllablagerungen. Ende vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Magdeburger Landgerichts gegen Finzelberg wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung bestätigt. Der frühere Landrat war in dem Verfahren zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Finzelberg als Landrat illegale Müllablagerungen in den Tongruben Möckern und Vehlitz in seinem Landkreis gedeckt hatte.