Urteil für Stephan Balliet Geiselnahme in der JVA Burg: Gericht verurteilt Halle-Attentäter zu 7 Jahren Haft
Die große Strafkammer des Landgerichtes Stendal hat im Hochsicherheitssaal in Magdeburg das Urteil gegen den Halle-Attentäter verkündet. Für die Geiselnahme in der JVA Burg bekommt der Rechtsterrorist eine weitere Haftstrafe.
Magdeburg. - Die für den Justizvollzug in Burg zuständige Strafkammer des Landgerichtes Stendal hat am Dienstag im Hochsicherheitssaal des Magdeburger Landgerichtes das Urteil verkündet: Der 32-jährige Stephan Balliet wird wegen der Geiselnahme am 12. Dezember 2022 in der JVA Burg für schuldig gesprochen.
Er soll für weitere sieben Jahre in Haft. Zudem muss er Schmerzensgeld und den Verdienstausfall in Höhe von 8000 Euro und gut 17.000 Euro für beide Geiseln zahlen.
Keine weitere Sicherheitsverwahrung
Für ihn ändert sich damit vorerst aber nichts, da er ohnehin eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung wegen des Halle-Attentats am 9. Oktober 2019 absitzt. Aus diesem Grund wurde auch keine zusätzliche Sicherheitsverwahrung angeordnet.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil im Wesentlichen dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg.
Oberstaatsanwalt Volker Meyer hatte in seinem Schlussvortrag neun Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Die Nebenkläger schlossen sich dem an. Verteidiger Thomas Rutkowski stellte keinen gesonderten Antrag.
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Bewaffneter Balliet nahm JVA-Beamte als Geiseln
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der wegen zweifachen Mordes und 68-fachen Mordversuches zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung verurteilte Halle-Attentäter zunächst einen 26-jährigen JVA-Bediensteten mit einem aus Alltagsgegenständen zusammengebauten Schussapparat beim Einschluss in seiner Zelle in seine Gewalt gebracht hatte. Damit zwang er zunächst den Gefängnis-Mitarbeiter mehrere Türen zu öffnen, sodass er so auf den Freistunden-Hof kam.
Dort näherte sich ein 40-jähriger Kollege. Balliet tauschte ihn gegen die erste Geisel aus und versuchte weiter mit der Waffe den Mann zu erpressen. Als wieder eine Tür geöffnet werden sollte, zählte der Gefangene mit Nachdruck und vorgehaltener Waffe einen Countdown herunter.
„Die dabei entstandene Todesangst war die Handlungsgrundlage“, hatte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer festgestellt. Dann gab der Attentäter einen Schuss in einen Schneeberg ab. In dieser Situation gelang der Geisel die Flucht und der Gefangene konnte nach etwas mehr als einer halben Stunde überwältigt werden.
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Angeklagter zeigt keine Reue für die Geiselnahme
Die beiden JVA-Beamten haben seit der Geiselnahme mit posttraumatischen Belastungsstörungen zu kämpfen. Der Angeklagte zeigte bis zum Schluss keinen Ausdruck von Reue. Er wurde zu den Prozesstagen von seiner vorübergehenden Zelle in der Jugendanstalt Raßnitz nach Magdeburg geflogen.
Am Dienstag wurde der Straftäter durch eine Spezialeinheit der Justiz in die JVA Tonna in Thüringen gebracht. Nach der Geiselnahme war er zunächst nach Bayern und später nach Wolfenbüttel (Niedersachsen) verlegt worden.