Gericht Freispruch für Tierschützer
Drei Tierschützer sind am Montag vor dem Amtsgericht in Haldensleben vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden.
Haldensleben l Die Aktivisten der Organisation "Animal Right Watch" hatten im Juni und Juli 2013 Videoaufnahmen in der Schweinemastanlage in Sandbeiendorf (Landkreis Börde) gemacht und zahlreiche Verstöße gegen die Nutztierhaltungsverordnung dokumentiert. Aufgrund dieser Aufnahmen musste der Betreiber der Anlage später Zwangsgelder von mehr als 100.000 Euro zahlen.
Die drei Tierschützer räumten die Tat vor Gericht ausnahmslos ein, beriefen sich allerdings darauf, dass nur durch ihr Handeln die Missstände aufgedeckt werden konnten. Dem zuständigen Veterinäramt warfen sie erhebliche Versäumnisse bei den Kontrollen vor. Daher würden sie in der Erstellung und Verbreitung des Videomaterials keinen Rechtsverstoß sehen, sondern es als ihre „bürgerliche Pflicht“ betrachten.
Die Verteidigung berief sich auf den sogenannten „Rechtfertigenden Notstand“, wonach eine Tat, die aufgrund von Gefahr für Leib und Leben geschieht, nicht rechtswidrig ist. Dies gelte auch für Tiere, erst recht seit der Tierschutz im Jahr 2002 als Staatsziel auch im Grundgesetz verankert sei.
Dieser Ansicht folgte die Richterin am Haldensleber Amtsgericht zumindest teilweise. Allerdings sei dieses Urteil kein Freifahrtschein für etwaige künftige Vorhaben, betonte sie. Da aber in der vorliegenden Einzelfallentscheidung die zuständige Verwaltungsbehörde offensichtlich nicht angemessen gehandelt habe und ihr erhebliche Missstände in der Schweinemastanlage nicht aufgefallen seien, sei das Handeln der Aktivisten gerechtfertigt gewesen.
Bereits im Vorfeld hatten die Angeklagten angekündigt, einen Präzedenzfall schaffen zu wollen, und im Falle einer Verurteilung, alle Instanzen durchschreiten zu wollen. Dies wäre nun aber nur noch möglich, wenn die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen würde. Ob sie diesen Schritt gehen werde, ließ die zuständige Staatsanwältin nach der Verhandlung jedoch noch offen.
Erst in der vergangenen Woche war ein ähnliches Verfahren gegen einen Tierschützer in Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) wegen Verfahrensfehlern eingestellt worden.