Gericht Revision gegen Freispruch für Tierschützer
Die freigesprochenen Tierschützer bleiben ein Fall für die Justiz. Gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg wurde Revision eingelegt.
Magdeburg (dpa) l Ein Freispruch für drei Tierschützer, die in einen Schweinestall eingedrungen waren und Missstände gefilmt hatten, kommt nach dem Willen der Staatsanwaltschaft erneut auf den Prüfstand. Sie legte gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg Revision ein, wie ein Gerichtssprecher sagte. Jetzt müsse sich das Oberlandesgericht in Naumburg mit dem Fall befassen.
Das Landgericht hatte ein Urteil mit Freisprüchen des Amtsgerichts Haldensleben bestätigt. Die Angeklagten hätten das Tierwohl zum Ziel gehabt, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dies sei in Gefahr gewesen. Wenn staatliche Organe ihre Arbeit nicht so machten wie es sein sollte, sei das Eingreifen der Bürger
Die beiden Männer und eine Frau waren im Sommer 2013 in die Tierzuchtanlage im Ortsteil Sandbeiendorf in der Gemeinde Burgstall gegangen, um dort die Haltungsbedingungen zu filmen. In der Anlage mit mehr als 60 000 Tieren waren unter anderem Kastenstände deutlich kleiner als gesetzlich vorgeschrieben.