Gerichtsprozess Straßenbahnschläger muss in Klinik
In Magdeburg ist das Urteil gegen den Angeklagten gefallen, der mehrere Menschen bei Prügelattacken zum Teil schwer verletzt hat.
Magdeburg l Der Angeklagte nimmt am Mittwoch mit starrem Blick das Urteil am Magdeburger Landgericht auf. Das, obwohl die Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Claudia Methling den 34-jährigen Syrer zunächst von den Vorwürfen der gefährlichen und vorsätzlichen Körperverletzung freispricht. Der Syrer ahnt, was folgt. Die Taten konnten ihm schließlich während der Beweisaufnahme zweifelsfrei nachgewiesen werden. Der entscheidende Satz: „Die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus wird angeordnet.“
Der Angeklagte soll im Zustand einer Schizophrenie gehandelt haben und war somit zur Tatzeit schuldunfähig. Die Rechtsprechung lässt in diesem Fall nur einen Freispruch zu.
Konkret bedeutet das für ihn nun die Unterbringung in das geschlossene psychiatrische Krankenhaus Uchtspringe. Dort soll der Syrer behandelt werden. Das Gericht stellte eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit fest, die von dem Angeklagten ausgeht. Er darf deshalb erst wieder aus dem geschlossenen Krankenhaus entlassen werden, wenn Gutachter eine Gefährdung durch ihn ausschließen können. Eine Untersuchung ist laut Gesetz regelmäßig vorgesehen.
Beim sogenannten Adhäsionsverfahren (für zivilrechtliche Ansprüche) spricht das Gericht der 18-jährigen Abiturientin eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 4500 Euro zu, der 28-jährige Stundent soll 10.000 Euro Schmerzensgeld erhalten.
Der Angeklagt hat kurz vor Ostern in einer Straßenbahn eine 18-jährige Abiturientin und einen ihr zur Hilfe eilenden 28-jährigen Medizinstudenten krankenhausreif geschlagen. Außerdem war der Syrer auch wegen einer Körperverletzung am Hasselbachplatz vom 11. April angeklagt. Dort hatte Bahaa M. einem 32-jährigen Pakistaner grundlos mehrmals ins Gesicht geschlagen. Weitere Opfer des 34-Jährigen soll es in Lemgo und Detmold gegeben haben.
Bis zum Schluss bestritt der Angeklagte eine Erkrankung und will Drogen genommen haben. Doch diese hat er laut Haaranalyse nie genommen. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe. Revision gegen das Urteil ist noch möglich.