Gerichtsurteil Männer wegen Vergewaltigung verurteilt
Weil sie eine Flaschensammlerin in Dessau-Roßlau vergewaltigt haben, sind vier Männer zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt worden.
Dessau-Roßlau (dpa) l Sie haben eine zufällig getroffene Frau zu einer leeren Schule gelockt, bedroht und sich immer wieder an ihr vergangen: Vier junge Männer sind nach einer gemeinsamen Vergewaltigung zu jahrelangen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Dessau-Roßlau sah die Schuld als erwiesen an und verhängte am Dienstag Haftstrafen zwischen sechs und acht Jahren. "Die Täter haben die Arglosigkeit des Opfers schamlos ausgenutzt", sagte die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten zur Begründung. "Sie sind hemmungslos im öffentlichen Raum gegen das Opfer vorgegangen."
Die vier Männer aus Eritrea hatten im August vorigen Jahres mit einem Kasten Bier hinter einer leeren Berufsschule in Dessau-Roßlau gesessen, als die 56 Jahre alte Frau auf der Suche nach Pfandflaschen vorbeikam. Das Sammeln war eine regelmäßige Zusatzeinnahme für sie. Als die Männer ihr das Leergut ihres Bierkastens versprachen, ließ sie sich darauf ein, später zum verlassenen Schulhof zurückzukehren.
Es folgte ein Martyrium, wie die Richterin in ihrer Urteilsbegründung schilderte: Mit einem abgebrochenen Flaschenhals wurde die 56-Jährige von den angetrunkenen Männern am Hals bedroht. Dann vergewaltigten sie ihr Opfer mehrfach. Es erlitt schwere Verletzungen am ganzen Körper, war tagelang im Krankenhaus. Bis heute kann die Frau wegen der psychischen Folgen der Tat nicht zur Arbeit gehen.
Drei der vier Angeklagten hatten im Laufe des fünf Monate dauernden Prozesses gestanden und sich bei der 56-Jährigen entschuldigt. Der Vierte bestritt seine Beteiligung. Es nutzte nichts: Auch DNA-Spuren überführten die Männer. Sie sind nach eigenen Angaben zwischen 18 und 22 Jahren alt. Die Angaben wurden während des Prozesses immer wieder in Zweifel gezogen. Zwei Angeklagte wurden nach dem milderen Jugendstrafrecht zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die anderen beiden nach Erwachsenen-Strafrecht zu sieben beziehungsweise acht Jahren.
Um die Frau zu schützen, schloss das Gericht während des Prozesses mehrfach die Öffentlichkeit aus. Zuletzt am Montag bei den Plädoyers. Der Staatsanwalt hatte bis zu neun Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Strafen zwischen drei und fünf Jahren. Beide Seiten prüfen, ob sie die Urteile akzeptieren, oder die nächste Instanz anrufen. Daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.