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Gesetz-Reform Hoffen auf den Gründerboom

Sachsen-Anhalts Hochschulen sollen mehr Freiheiten erhalten. Ziel sind auch mehr Arbeitsplätze für Hochqualifizierte.

Von Alexander Walter 23.09.2017, 01:01

Magdeburg l Firmenausgründungen aus Hochschulen – in den USA sind sie seit Jahrzehnten Alltag und Geheimnis so manchen Technologievorsprungs. Rund um das renommierte Massachusetts-Institut of Technology (MIT) in Cambridge etwa haben sich mehr als 140 solcher „Spin-Offs“ angesiedelt. Sachsen-Anhalt kann von einem solchen Gründerboom nur träumen: „Wir haben unter anderem ein Defizit bei den Ausgründungen“, sagt Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD). Mehr als 50.000 Studenten und 1000 Professoren an sieben Hochschulen stehen hierzulande gerade mal 15 Beteiligungen an forschungsnahen Ausgründungen gegenüber. Im Vergleich zu anderen Standorten seien im Umfeld der Hochschulen im Land damit weniger wissensintensive Arbeitsplätze entstanden als erhofft, so Willingmann.

Zugleich hätten die Einrichtungen im Wettkampf um die klügsten Köpfe oft das Nachsehen, weil Stellenbesetzungsverfahren zu lange dauern.

Willingmann will das nun mit einer Novelle des Hochschulgesetzes ändern. Im ersten Quartal 2018 soll sie in den Landtag gehen. Geplant sind unter anderem zwei Kernpunkte. Erstens sollen Hochschulen verstärkt die Möglichkeit erhalten, unternehmerisch tätig zu werden. Der Minister will dazu die Hürden für eine Beteiligung an Ausgründungen senken. Die Einrichtungen sollen nicht-staatliche Eigenmittel etwa aus Patenten einsetzen dürfen, ohne zugleich das dauerhafte Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes sicherstellen zu müssen. Bislang muss die Behörde solche Vorhaben absegnen. Professoren sollen Start-up-Unternehmen zudem über mehrere Jahre begleiten dürfen, ohne ihre Stelle an der Hochschule zu verlieren. Auch das ist so bislang nicht möglich.

Zweiter Kernpunkt sind verkürzte Berufungsverfahren für Professoren. Bis zu einem Jahr dauert es derzeit, bis eine Professorenstelle neu besetzt ist. Grund dafür ist auch, dass das Wissenschaftsministerium sämtliche Verfahren formal prüfen muss. Das soll künftig entfallen. Stattdessen soll das Berufungsrecht vollständig auf die Hochschulen übergehen.

Mehr Flexiblität will der Minister den Hochschulen schließlich auch beim sogenannten Hausberufungsverbot gewähren. Es sieht vor, dass Nachwuchswissenschaftler nicht an der Hochschule zum Professor berufen werden dürfen, an der sie studiert haben. „Bei besonders begabten Wissenschaftlern muss es Ausnahmen geben“, sagt Willingmann. Ziel sei es, bei Abwerbungen etwa durch Konkurrenz-Hochschulen anderer Bundesländer „ein Halte-Angebot unterbreiten zu können“.

Die Koalitionspartner CDU und Grüne halten die Vorschläge grundsätzlich für sinnvoll. „Wir haben die gleiche Stoßrichtung“, sagt Florian Philipp, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Über die Feinjustierung müsse aber gesprochen werden. „Die Vorschläge treffen unseren Standpunkt“, erklärt auch Olaf Meister, Bildungsexperte der Grünen. Die Grünen wollen aber die bislang unangetastet gebliebenen Langzeitstudiengebühren möglichst noch streichen.

Die Uni Magdeburg bewertet die Vorschläge als zeitgemäße Liberalisierung. Es sei gut, dass die Hochschulen künftig verstärkt selbst festlegen sollen, wie sie sich engagieren und wer bei ihnen studiert und lehrt, sagt Rektor Jens Strackeljan. Einen ersten Schritt hat die Uni dabei schon vollzogen. Wie am Freitag bekannt wurde, erhält sie sieben Millionen Euro aus einem neuen Bund-Länder-Programm. Mit dem Geld will die Einrichtung sieben langfristige Professuren finanzieren und so talentierten Nachwuchs in der Region halten.

An Hochschulen gibt es das Rektorat und den Senat als zentrale Entscheidungsgremien. Im Senat sitzen Vertreter verschiedenster Interessengruppen wie Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter, technisches Personal und Professoren. Das Wissenschaftsministerium will die Rolle der Senate stärken. Sie sollen bei der Verteilung von Mitteln wieder stärker mitentscheiden dürfen.

Doktortitel können Nachwuchswissenschaftler prinzipiell nur an Universitäten erlangen, nicht an Fachhochschulen. In Kooperation beider Hochschulformen ist die Promotion schon heute aber auch an Fachhochschulen möglich. Das Ministerium hält daran fest, zugleich will es Hürden senken. So sollen forschungsaktive Hochschul-Professoren eine Zweitmitgliedschaft an Unis erhalten können und damit Doktoranden betreuen dürfen.

Das Ministerium will den Hochschulen mehr Freiheiten bei der Zulassung von Studenten geben. Talentierte ausländische Bewerber ohne anerkannten Abschluss sollen eine Zugangsprüfung machen dürfen. Früher hatten sie nur die Möglichkeit, über Weiterbildungen in Studienkollegs die Chance für eine Hochschulzulassung zu erlangen.

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