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200 Anträge eingegangen Nur ein Bruchteil: Bislang nur vier Fälle von Corona-Impfschäden in Sachsen-Anhalt anerkannt 

Immer weniger Menschen melden sich mit Gesundheitsschäden infolge einer Corona-Impfung bei den zuständigen Behörden. Nur wenige Anträge auf finanzielle Hilfe haben Erfolg.

16.01.2023, 06:19
Ein Mann bekommt im Impfzentrum eine Booster-Impfung gegen Covid-19.
Ein Mann bekommt im Impfzentrum eine Booster-Impfung gegen Covid-19. Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Halle/dpa/DUR - In vier Fällen hat das Land Sachsen-Anhalt bislang Gesundheitsschäden infolge von Corona-Impfungen anerkannt. Das teilte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes in Halle auf Anfrage mit. Demnach gingen bis zum 3. Januar 200 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden ein, die sich auf 196 geimpfte Personen beziehen.

Mehr als 1,6 Millionen in Sachsen-Anhalt gegen Corona geimpft

Die Differenz zwischen den Zahlen erklärt sich dadurch, dass in Einzelfällen mehr als ein Antrag pro betroffener Person gestellt wurde. In Sachsen-Anhalt wurden laut Bundesgesundheitsministerium bislang mehr als 1,6 Millionen Menschen gegen Corona geimpft.

Bei den anerkannten Impfschäden handelt es sich in drei Fällen um vorübergehende Gesundheitsstörungen sowie in einem Fall um eine dauerhafte Gesundheitsstörung, wie es aus dem Landesverwaltungsamt hieß. Bei einer Anerkennung gibt es finanzielle Unterstützung. Bis zu einer Dauer von sechs Monaten gehe man von einer vorübergehenden Störung aus, darüber von einer dauerhaften.

Anträge seien auch im Zusammenhang mit neun Todesfällen gestellt worden, hieß es weiter. Bislang seien sechs dieser Anträge, die sich auf drei Todesfälle bezögen, abgelehnt worden. Die weiteren Anträge im Zusammenhang mit Todesfällen würden noch bearbeitet.

Corona-Impfschäden: Viele Anträge auf finanzielle Hilfe abgelehnt

Bislang sei mehr als die Hälfte aller 200 Anträge abgelehnt worden. Beim Großteil der 104 abgelehnten Anträge habe man keinen kausalen Zusammenhang zwischen der angegebenen Gesundheitsstörung und der Corona-Impfung herstellen können. In 50 Fällen wurde gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt, wie es weiter hieß.

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Unter den angegebenen Gesundheitsstörungen sind laut Landesverwaltungsamt Müdigkeit, Kopf- und Gelenkschmerzen, Seh-, Konzentrations- und Empfindungsstörungen sowie Myokarditis (Herzmuskelentzündung), Lungenembolie und Schlaganfall. Die Häufigkeiten der angegebenen Störungen würden nicht erfasst.

Viele Anträge wegen Covid-19-Impfschäden 2022 gestellt

Mit insgesamt 164 wurde der überwiegende Großteil aller Anträge im Jahr 2022 gestellt. Die meisten Anträge, 30 an der Zahl, seien im Februar des zurückliegenden Jahres eingegangen, meldete das Landesverwaltungsamt. Danach sei das Antragsvolumen gefallen auf zuletzt zehn Anträge im November und acht Anträge im Dezember.

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Von den 196 Betroffenen wurden den Angaben zufolge 114 mit dem Impfstoff von Biontech-Pfizer immunisiert. Bei 35 Betroffenen sei der Stoff von Moderna sowie bei 24 Betroffenen jener von Astrazeneca verimpft worden.