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Rundfunkgebühren in Sachsen-Anhalt Gerichtsvollzieher vom ÖRR: Warum der MDR bald selbst GEZ-Schulden eintreiben soll

Bis jetzt war es immer Aufgabe der Städte, die GEZ-Gebühren einzutreiben, wenn jemand diese nicht bezahlt. Das will die Landesregierung Sachsen-Anhalts bis 2026 nun ändern. 

Von DUR Aktualisiert: 16.10.2024, 16:03
In Zukunft soll sich der MDR um die Eintreibung der GEZ-Gebühren kümmern.
In Zukunft soll sich der MDR um die Eintreibung der GEZ-Gebühren kümmern. Foto: dpa

Magdeburg. - Ob Frühstücksfernsehen, Radio oder Sportübertragungen: Sie alle und vieles mehr werden mit dem Rundfunkbeitrag, früher GEZ-Beitrag genannt, für die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert. Monatlich muss jeder zahlungspflichtige Bürger dafür 18,36 Euro zahlen. In Fällen, bei denen trotz mehrfacher Mahnungen nicht gezahlt wird, ist es Aufgabe der jeweiligen Städte, das Geld einzutreiben. 

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Das ist jedoch mit reichlich Arbeit verbunden. In Bad Dürrenberg im Saalekreis gibt es beispielsweise eine Vollstreckungsbeamtin mit 30 Arbeitsstunden pro Woche, die sich nur um das Einholen der GEZ-Gebühren kümmert. Mitte Juli liefen in der Solestadt 334 Vollstreckungsverfahren. In Braunsbedra, ebenfalls im Saalekreis, gibt es gar zwei Mitarbeiter, die sich mit GEZ-Schuldnern befassen.

GEZ-Gebühren nicht gezahlt: Entlastung für die Städte

Das soll sich nun künftig ändern. Die Landesregierung plant, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz zu ändern. Somit soll die Aufgabe, Außenstände einzutreiben, an den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) übergeben werden. Vorher muss der Landtag diese Änderung allerdings noch beschließen. Zum 1. Januar 2026 könnte das Gesetz in Kraft treten.

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Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Kreisstädten zeigt, dass die Kommunen den Schritt mehrheitlich begrüßen. Die Gesetzesänderung ziele darauf ab, den MDR in den Kreis der zur Vollstreckung befugten Behörden aufzunehmen, teilte der MDR mit. 

Gerichtsvollzieher im Auftrag des MDR

Somit könne der MDR künftig auch in Sachsen-Anhalt Gerichtsvollzieher mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen beauftragen. In Sachsen ist dies bereits möglich. 

Bisher ist es so, dass ein Schuldner in einem ersten Schritt eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung von der Kommune erhält. Die Stadt Dessau-Roßlau teilte beispielsweise mit, dass sie für den Aufwand vom Beitragsservice der Rundfunkanstalten je Fall eine Vollstreckungspauschale in Höhe von 30 Euro erhält.

Begleicht der Schuldner die Forderung oder wird eine Ratenzahlung vereinbart, ist der Fall erledigt. Wenn nicht gezahlt wird, gibt es verschiedene Vollstreckungsmöglichkeiten wie etwa eine Kontenpfändung. Außerdem kann ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden.