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Vor der Reform 2025 Grundsteuer: So viel Geld kassierten Sachsen-Anhalts Kommunen

Mehr Geld für die Kommunen, höhere Kosten für Eigentümer? Die Grundsteuer B brachte 2024 höhere Einnahmen in Sachsen-Anhalt. In manchen Städten stieg die Belastung für Steuerzahler besonders stark.

Von dpa/DUR 03.03.2025, 12:09
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen in Sachsen-Anhalt.
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen in Sachsen-Anhalt. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild)

Halle/Magdeburg. - Die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben 2024 mehr Grundsteuer als im Vorjahr eingenommen. Nach Angaben des Statistischen Landesamts flossen rund 255 Millionen Euro in die Gemeindekassen – ein Anstieg um 3,4 Prozent im Vergleich zu 2023, als die Einnahmen leicht zurückgingen. Der Mitteilung zufolge war der Anstieg höher als in den letzten zwei Jahrzehnten.

Einnahmen über die Grundsteuer in Sachsen-Anhalt

Während 124 Gemeinden höhere Einnahmen verzeichneten, nahmen 94 Kommunen weniger ein. Besonders stark stiegen die Einnahmen in Magdeburg, Balgstädt und Kabelsketal, die jeweils über 20 Prozent zulegten.

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Weniger Grundsteuer nahmen unter anderem Annaburg, Könnern, und Eichstedt (Altmark) ein.

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie wird in Grundsteuer B für bebaute Flächen mit Gebäuden und Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen unterteilt.

Ein entscheidender Faktor für die Höhe der Steuer ist der Hebesatz, den Städte und Gemeinden selbst festlegen. Somit wird letztlich bestimmt, wie viel ein Immobilienbesitzer zahlen muss. 

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Magdeburg hebt Hebesatz für Grundsteuer an

Den Statistikern zufolge hatte 2024 die Stadt Magdeburg den höchsten Hebesatz für die Grundsteuer B mit 590 Prozent - ein Plus von 95 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr.

Dahinter folgten Niedere Börde mit 575 Prozent sowie Halle (Saale) und Wanzleben-Börde mit jeweils 500 Prozent. 

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Für das Jahr 2025 plant die Landeshauptstadt eine Anpassung des Hebesatzes: 483 Prozent für Wohngrundstücke und bis zu 965 Prozent für Nichtwohngrundstücke wie etwa Gewerbegrundstücke.