Gutachten Köthener starb an akutem Herzversagen
Im Prozess um den Tod eines 22-jährigen Kötheners hat ein Rechtsmediziner akutes Herzversagen als Todesursache angegeben.
Dessau-Roßlau (dpa) l Im Prozess um den Tod eines 22 Jahre alten Kötheners hat ein Rechtsmediziner akutes Herzversagen als Todesursache angegeben. Es spreche auch einiges dafür, dass der schwer herzkranke Mann den Herzstillstand schon erlitt, bevor er umfiel und sich eine Wunde am Hinterkopf zuzog, sagte der Sachverständige Steffen Heide von der Universität Halle am Donnerstag im Landgericht Dessau-Roßlau. Eine Blutung an der Lippe könne auf einen Schlag zurückgehen.
In dem Verfahren müssen sich zwei 17 und 18 Jahre alte Afghanen wegen schwerer Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den Köthener im September 2018 während eines Streits geschlagen und ihn, als er am Boden lag, getreten zu haben. Der herzkranke Deutsche starb wenig später. Die Angeklagten bestreiten die Attacke. Der Fall löste in der Kleinstadt Köthen rechtsgerichtete Demonstrationen und Gegenproteste aus.
Hinweise auf starke Tritte wie etwa Schuhabdrücke oder starke Verletzungen seien bei der Obduktion nicht gefunden worden, hieß es von dem Sachverständigen weiter. Zeugen hatten sehr unterschiedliche Angaben zum Geschehen gemacht, teils war von heftigen Tritten die Rede gewesen.
Es sei aber naheliegend, dass das akute Herzversagen im Zusammenhang mit vorausgegangenem Schubsen, Schlagen oder leichteren Tritten sowie dem Stress stehe, sagte Heide. Er betonte zugleich, die Herzschädigung des 22-Jährigen sei so weit fortgeschritten gewesen, dass ein Herzinfarkt jederzeit hätte geschehen können.