Halle-Attentat Halle-Attentäter Stephan B. steht im Januar voraussichtlich wieder vor Gericht
In der JVA Burg hatte Halle-Attentäter zwei Mitarbeiter als Geiseln genommen. Deshalb droht ihm neues Ungemach.
Stendal. - Der Prozess gegen den Halle-Attentäter Stephan B. wegen der Geiselnahme in der JVA Burg wird wahrscheinlich Anfang des nächsten Jahres beginnen. Dafür sprechen Terminabfragen, die die vorsitzende Richterin nach Informationen der Volksstimme veranlasst hat, um die Verfügbarkeit der Beteiligten zu prüfen. Hintergrund: Ein Strafgerichtsprozess darf maximal für drei Wochen unterbrochen werden. Zuvor hatte der MDR berichtet, dass zunächst sieben Verhandlungstage angesetzt seien.
Eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens sei aber noch nicht gefallen, sagte ein Sprecher des zuständigen Landgerichtes Stendal. Deshalb gebe es noch keinen Termin. Genauso wenig stehe fest, ob der Prozess in Stendal stattfinden wird. Angesichts der Vorgeschichte von Stephan B. sei es aber alles andere als ausgeschlossen, dass das Verfahren wieder am Magdeburger Landgericht abgehalten wird. Sollte B. der Geiselnahme für schuldig befunden werden, droht eine zusätzliche Haftstrafe von bis zu neun Jahren. Vom Oberlandesgericht Naumburg war er bereits zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Momentan befindet sich Stephan B. in einem Gefängnis in Niedersachsen.