42-Jähriger erneut zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt Höchststrafe für Mansfelder Doppelmörder
Am Ende reichten die Beweise vor Gericht für einen weiteren Mord nicht aus. Der Doppelmörder von Mansfeld, Gabor Torsten S., wurde trotzdem wegen des gewaltsamen Todes einer Schweizerin verurteilt.
Halle (dpa) l Es ist ein seltener Fall: Ein Doppelmörder ist am Landgericht Halle am Montag wegen eines weiteren Gewaltverbrechens verurteilt worden. Der 42-Jährige hat binnen zweier Jahre nicht nur einen Arzt und eine Rentnerin, sondern auch eine Bekannte aus der Schweiz getötet. Er wurde nun erneut zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Dies ist die Höchststrafe in Deutschland. Die Richter sprachen ihn wegen des Todes der Schweizerin der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Zudem wurde das frühere Urteil wegen Mordes an einer Rentnerin und einem Arzt in Mansfeld im Südharz angerechnet, wobei eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.
"Es ist ein seltenes Verfahren, weil beide zum gleichen Ergebnis kommen", sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten wegen Mordes die Höchststrafe gefordert, die Verteidigung auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. "Es bleibt einiges offen", sagte der Richter in der Urteilsbegründung.
Der 42-Jährige hatte nach langem Schweigen ein Geständnis abgelegt. Er habe die Frau im Juni 2007 auf einem Parkplatz im Streit geschlagen und zu Boden gestoßen. Dabei sei sie über eine Anhängerkupplung seines Autos gefallen und habe sich das Genick gebrochen. Seiner Ansicht nach sei sie sofort tot gewesen. Im Prozess konnte die Aussage des Angeklagten nicht anhand von Beweisen, Sachverständigen oder Zeugen widerlegt werden, wie der Richter sagte.
Jahrelange Ungewissheit für Sohn des Opfers
Der gelernte Kraftfahrzeugschlosser, der auch wegen Vergewaltigung und des Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft ist, nahm das Urteil regungslos auf. In Wandersachen und mit Kappe bekleidet wurde der kräftige Mann, der sein graues Haar zum Pferdeschwanz gebunden hatte, wieder in Hand- und Fußfesseln von Justizbediensteten ins Gefängnis gebracht.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, seine Bekannte aus der Schweiz nach Deutschland verschleppt, in einem unwegsamen Waldstück im Südharz vergewaltigt, an einem Baum gefesselt und getötet zu haben, um eine schwere Sexualstraftat zu verschleiern. Der Angeklagte habe sich auch der EC-Karte samt PIN-Nummer bemächtigt und so Geld vom Konto der Frau abgehoben. Die Anklage lautete auf Mord.
Staatsanwalt Hendrik Weber ließ zunächst offen, ob er gegen den Richterspruch Rechtsmittel einlegen wird. Verteidiger Stephan Bonell nahm das Urteil an. Der "Doppelmörder von Mansfeld" stammte aus dem Südharz. Er lebte zeitweise in der Schweiz. Dort lernte er in Rotkreuz die Frau kennen, die als Verkäuferin gearbeitet hat.
Der Gewalttäter hatte 2008 nahe des Waldstücks in Mansfeld (Landkreis Mansfeld-Südharz) aus Habgier eine Rentnerin und ihren Hausarzt getötet. Er stahl die Geldkarte der Seniorin und floh mit dem Wagen des Mediziners in die Schweiz - um einer Haftstrafe wegen EC-Kartenbetrugs zu entgehen. Dort war er in einem Biergarten festgenommen worden. 2010 verurteilte ihn das Landgericht Halle wegen zweifachen Mordes zur Höchststrafe.
2011 fanden Forstarbeiter die skelettierte Leiche der Frau im Südharz. "Es blieb seit Juni 2007 ein damals neun Jahre alter Junge in der Ungewissheit, was ist mit meiner Mutter", sagte der Richter zum Schicksal der Angehörigen des Opfers. Auch ihr Ex-Mann wusste jahrelang nicht, was mit der Frau passiert war. "Sie hatten keinen Ort der Trauer", sagte der Richter. Der Mann hatte die von ihm getrennt lebende Frau in der Schweiz als vermisst gemeldet.