Justiz Neuer Prozess gegen selbsternannten König
Der Bundesgerichtshof BGH hebt das Urteil gegen den selbst ernannten König von Deutschland, Peter Fitzek, auf.
Halle l Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichtes Halle vom März vergangenen Jahres gegen den selbsternannten „König von Deutschland", Peter Fitzek, aufgehoben und zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer in Halle verwiesen.
Das Landgericht Halle hatte den 52-Jährigen wegen Untreue und vorsätzlich unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Unter anderem soll er unter der Bezeichnung „Kooperationskasse" von Unterstützern Einzahlungen in Höhe von 2,4 Millionen Euro entgegen genommen haben. Rund 1,35 Millionen Euro habe der Angeklagte abgehoben, rund 350.000 Euro wieder zurückgezahlt. Der Verbleib der übrigen Beträge konnte nicht vollständig aufgeklärt werden.
Nach Meinung des BGH gebe es aber unter anderem im Zusammenhang mit den Bankgeschäften noch Aufklärungsbedarf. Einen Termin für die vollständig neu durchzuführende Hauptverhandlung durch die neue Kammer gibt es noch nicht, erklärte gestern ein Landgerichtssprecher. Die neue Kammer muss dann auch über die Fortsetzung der Untersuchungshaft befinden. Fitzek hatte sich stets auf seine Immunität als König in seinem „Reich" in Wittenberg berufen.