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Land zieht Beschwerde gegen Entscheidung des Patent- und Markenamtes zurück Kein Markenschutz für Himmelsscheibe

09.04.2011, 04:27

Halle (dpa). Sachsen-Anhalt hat endgültig den Markenschutz für die Himmelsscheibe von Nebra verloren. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte im September beschlossen, die Marke zu löschen, weil die 3600 Jahre alte Scheibe Teil des kulturellen Erbes und damit nicht schutzfähig ist. Dagegen hatte das Land Beschwerde eingelegt. Diese sei zurückgenommen worden, teilte das Bundespatentgericht gestern der Nachrichtenagentur dpa mit. Die Marke werde gelöscht.

Die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtete unter Berufung auf den Kläger-Anwalt, dass der Fall beendet sei, weil das Land nicht die volle Gebühr für die Beschwerde überwiesen habe. Dazu äußerte sich das Patentgericht nicht. Die Himmelsscheibe ist die weltweit älteste konkrete Himmelsdarstellung.

Die Beschwerde sei auf anwaltlichen Rat zurückgezogen worden, sagte der Sprecher des Landesmuseums für Vorgeschichte, Alfred Reichenberger. "Die Markenrechte waren für uns nur eine flankierende Maßnahme." Auch nach neuer Lage dürfe nicht jedermann die Himmelsscheibe vermarkten, sondern nur das Land. "Wir haben das Verwertungsrecht. Ob eine Marke eingetragen ist oder nicht, ist für uns daher belanglos." Sachsen-Anhalt werde auch weiter Lizenzgebühren für die Vermarktung fordern und gegen Verstöße vorgehen, meinte Reichenberger.

Das Verwertungsrecht für die 1999 bei Nebra im Burgenlandkreis entdeckte Bronzescheibe war im Jahr 2005 in einem Prozess am Landgericht Magdeburg gesichert worden. Damals entschieden die Richter, dass der Verlag Piper für Wolfgang Hohlbeins Roman "Die Tochter der Himmelsscheibe" Lizenzgebühren an das Land Sachsen-Anhalt zahlen muss. Gleiches gelte trotz des Verlusts des Markenschutzes für den süddeutschen Juwelier, der das Löschen der Marke beim Deutschen Patentamt erwirkt habe, sagte Reichenberger.