Landgericht Magdeburg verhandelt wegen sexuellen Missbrauchs eines Achtjährigen Kinderschänderprozess: 63-Jähriger mit drei Jahren Verspätung vor Gericht
Bereits am ersten Tag des Magdeburger Kinderschänderprozesses zeichnet sich ein Urteil ab. Nach einem "Deal" zwischen den Prozessbeteiligten kommen auf Kurt B. viereinhalb bis fünf Jahre Haft zu.
Magdeburg l Es ist kein "normaler Fall", der seit gestern vor der 2. Großen Strafkammer des Magdeburger Landgerichts verhandelt wird. Denn über Kinderschänder Kurt B. war kein Geringerer als Sachsen-Anhalts bekanntester Kinderpornojäger Peter Vogt gestrauchelt (siehe Kasten). Der Oberstaatsanwalt hatte den Fall vor drei Jahren nicht bis zum Schluss verfolgt. Er war ihm "durchgerutscht".
Doch das dürfte kaum das Problem des 63 Jahre alten B. sein. Der Angeklagte, der mit ausgemergeltem Gesicht, gestützt auf zwei Gehhilfen, mit mehreren Bypässen am Herzen und an Parkinson erkrankt vom gegenüberliegenden Untersuchungsgefängnis in den Gerichtssaal geführt wurde, machte den Eindruck, als habe er mit seinem Leben abgeschlossen. Doch das Mitleid der anwesenden Öffentlichkeit hielt sich angesichts der wiederholten Straftaten des Mannes in Grenzen.
Staatsanwaltschaft wirft Angeklagtem zwölf Taten vor
Staatsanwältin Ruth Freitag listete in ihrer Anklageschrift die zwölf Verbrechen des Rentners auf: sexueller Missbrauch eines Kindes und das Herstellen von kinderpornografischen Fotos und Videos in mehreren Fällen.
Ausgangspunkt sei Anfang 2011 die Bekanntschaft mit Marion gewesen. Der Angeklagte habe seine Nachbarin gefragt, ob sie ihn im Haushalt unterstützen könne. Dadurch habe er deren damals acht Jahre alten Sohn Steven kennengelernt "und sich das Vertrauen des Kindes erschlichen, um es sexuell auszunutzen", wie Freitag sagte.
Behutsam habe er den Jungen auf sein Vorhaben vorbereitet, habe mit ihm nackt gebadet und sei unbekleidet mit Steven in der Wohnung umhergelaufen. "Um die Neugier des Achtjährigen zu wecken, hat der Angeklagte ihm Pornos gezeigt."
Was als "Spiel" begonnen habe, sei später mit Zwang untermauert worden. So habe B. dem Jungen Schusswaffen gezeigt, um ihn zu sexuellen Handlungen zu drängen. Die Liste des sexuellen Missbrauchs reichte vom Oralverkehr, gegenseitigem Manipulieren, das beim Baden Auf-den-Schoß-Setzen bis zum Einführen eines Vibrators.
Geständnis des Angeklagten gegen höchstens fünf Jahre Haft
Bevor es gestern zur Beweisaufnahme kam, bat Strafverteidiger Eckhard Schmidt um ein Rechtsgespräch mit Staatsanwältin und Gericht.
Nach 45 Minuten steht der Deal: Geständnis des Mannes, gegen den nach ärztlicher Maßgabe nur 45 Minuten verhandelt werden darf und dann eine Pause eingelegt werden muss, gegen eine Haftstrafe - höchstens fünf Jahre.
Anwalt Schmidt verlas daraufhin das Geständnis des ehemaligen Berufskraftfahrers und Rettungssanitäters: "Ich räume die Vorwürfe der Anklage grundsätzlich ein." Allerdings habe er nie Druck oder Zwang auf das Kind ausgeübt. Den Anklagepunkt 8, die Manipulation des Opfers mit dem Vibrator, stritt Kurt B. jedoch kategorisch ab.
Aufgrund des Geständnisses wurde auf die geladenen Zeugen verzichtet. Die Befragung zu einigen Lebensumständen des Angeklagten durch die Kammer war kurz. Mit dem Urteil wird am 8. Mai gerechnet.
Die Anklage zu den Sexualstraftaten aus dem Jahr 2009 liegt inzwischen ebenfalls bei der 2. Großen Strafkammer. Somit wartet auf B. ein weiterer Prozess.