Neue Eu-Richtlinie Keine Altkleider mehr im Restmüll? Wie Klamotten richtig entsorgt werden sollen
Seit Jahresbeginn sollen Alttextilien nicht mehr im Restmüll entsorgt, sondern recyclet werden. Das legt eine neue EU-Richtlinie fest. Doch wie gelingt die Umsetzung in der Praxis?
Magdeburg/Halle (Saale). - Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine EU-Richtlinie, die den unsachgemäßen Umgang mit Alttextilien eindämmen soll. Ziel ist es, dass ausgesonderte Kleidung sowie weitere Stoffwaren wie Bettwäsche, Handtücher und Vorhänge künftig nicht mehr im normalen Hausmüll entsorgt werden.
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Stattdessen wird auf separate Sammelsysteme – insbesondere Altkleidercontainer – gesetzt, um eine effektivere Wiederaufbereitung zu ermöglichen.
Das gilt nach der neuen EU-Richtlinie bei Alttextilien
Die EU-Richtlinie verbietet grundsätzlich, Alttextilien über den Restmüll zu entsorgen. Demnach sollen gut erhaltene Kleidungsstücke und Stoffwaren in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter gebracht werden.
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Dies soll eine umweltgerechte Wiederverwertung erleichtern und Ressourcen schonen. Grundsätzlich soll die Regelung auch für kaputte oder stark beschädigte Textilien gelten.
Diese könnten, sofern technisch machbar, zu Fasern weiterverarbeitet werden. In der Praxis zeigen sich laut Verbraucherzentralen aber gerade an diesem Punkt Probleme: Es gebe nicht genügend Unternehmen, die diese Aufbereitung vornehmen, so Philip Heldt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
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In Sachsen-Anhalt gibt es bereits Regionen, in denen Arbeiterwohlfahrt und Deutsches Rotes Kreuz durch die neuen Regeln in den vergangenen Wochen deutlich mehr Textilien erhalten haben. Zum Teil häufen sich deshalb Berge an Kleidungsstücken in den Einrichtungen.
Alte Kleidung entsorgen: Praktische Hinweise für Verbraucher
Für den Alltag ergeben sich durch die Richtlinie laut Heldt zunächst kaum Änderungen. Verbraucher sollten demnach darauf achten, dass gut erhaltene Textilien vor der Entsorgung möglichst gewaschen und anschließend in die vorgesehenen Altkleidercontainer eingebracht werden.
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Verschlissene Textilien, die nicht mehr verwertbar erscheinen, dürfen weiterhin in die schwarze Tonne – also den Restmüll – gegeben werden, so Philip Heldt. Sollte ein Artikel in gutem Zustand irrtümlich im Restmüll landen, sei dies zwar ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben, doch so gravierend sei dies rechtlich gesehen nicht.
Neue Regelung führt zu Herausforderungen in der Umsetzung
Obwohl die neuen Regelungen klare Vorgaben machen, gibt es nach Angaben von Heldt in der Anwendung noch Schwierigkeiten. Insbesondere bei beschädigten Textilien fehle es bislang an ausreichenden Kapazitäten für deren Aufbereitung.
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Die Folge: Viele dieser Artikel würden nach der Sortierung vermutlich – ähnlich wie der sonstige Restmüll – verbrannt, weiß Philip Heldt.