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Corona-Regeln Kontaktverbot in Sachsen-Anhalt fällt

Die Landesregierung hat am Dienstag neue Corona-Regeln beschlossen. Das muss ab dem 2. Juli 2020 beachtet werden.

Von Michael Bock 30.06.2020, 15:11

Magdeburg l Ab dem 2. Juli dürfen Veranstaltungen im Freien von bis zu 1000 Menschen besucht werden. In geschlossenen Räumen ist die maximale Teilnehmerzahl zunächst auf 250 Menschen begrenzt. Ab dem 29. August wird diese Grenze auf 500 Menschen angehoben. „Damit tragen wir den traditionellen Einschulungsfeiern in Sporthallen, Aulen und Festsälen am 29. August Rechnung", sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung.

Das grundsätzliche Verbot von Zusammenkünften mit mehr als zehn Menschen wird in eine Kontaktempfehlung umgewandelt. Auf Bußgelder wird verzichtet. Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis darf ab Mittwoch mit 50 Menschen gefeiert werden. Bislang waren es 20. In der Gastronomie sind Angebote in Buffetform mit Selbstbedienung wieder erlaubt unter der Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eingehalten werden.

Sportwettkämpfe dürfen wieder ausgetragen werden. Die Obergrenze liegt bei insgesamt 1000 Sportlern und Teilnehmern. Es gilt weiter die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften. Zudem dürfen auch Messen, Ausstellungen sowie Spezial- und Jahrmärkte (etwa Flohmärkte) wieder öffnen. Die neuen Regeln gelten zunächst bis zum 16. September.