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Innenministerium hat das Polizeigesetz überarbeitet Land will Alkoholverbote im öffentlichen Raum

Von Michael Bock 03.12.2011, 05:25

Das Land will per Gesetz Alkoholverbote im öffentlichen Raum ermöglichen. Der Entwurf für eine Änderung des Polizeigesetzes, der nach dem Wunsch von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) spätestens im Sommer 2012 vom Landtag beschlossen werden soll, liegt vor.

Magdeburg l Das Innenministerium hat das sogenannte Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, kurz SOG, in den zurückliegenden Monaten sehr gründlich überarbeitet. So ist zum Beispiel ein neuer Paragraf 94a (Alkoholgefahren) geplant. Dieser sieht vor, dass Kommunen durch "Gefahrenabwehrverordnung für Teile ihres Bezirkes und beschränkt auf bestimmte Zeiten" verbieten können, "auf öffentlichen Straßen alkoholische Getränke zu verzehren oder zum Verzehr bereitzuhalten". Und weiter: "Im zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich eines Verbotes dürfen Verkaufsstellen keine alkoholischen Getränke und Glasgetränkebehältnisse verkaufen." Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen.

Ziel sei es, "präventiv gegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit vorzugehen und so die damit häufig verbundene Folgekriminalität zu senken", sagte Innenminister Stahlknecht der Volksstimme. Laut Polizeistatistik steht bei Straftaten wie Körperverletzung jeder dritte Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss.

Stahlknecht geht davon aus, dass der Gesetzentwurf im März 2012 in den Landtag eingebracht und spätestens vor der parlamentarischen Sommerpause vom Parlament beschlossen wird.

Der Vorstoß des Innenministeriums hat eine lange Vorgeschichte: Die Stadt Magdeburg hatte, ausgelöst durch Krawalle, bereits im Dezember 2008 Front gegen alkoholisierte Randalierer in der Innenstadt gemacht und sich dabei auf die "Gefahrenabwehrverordnung" gestützt. Für den von vielen Gaststätten umgebenen Hasselbachplatz und den Bahnhofsvorplatz galt fortan ein Alkoholverbot. Allerdings waren die gesetzlichen Regelungen schwammig und somit juristisch anfechtbar. Tatsächlich klagte dann der Betreiber einer Spätverkaufsstelle mit kleinem Ausschank vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Alkoholverbot und bekam im März 2010 Recht. Die Richter erklärten das Alkoholverbot für rechtlich nicht vertretbar und somit unwirksam.

Der damalige Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) kündigte im Juli 2010 an, dass nun das Land die gesetzliche Regelung für Alkoholverbote schaffen wolle: "Es besteht Handlungsdruck." Nach der Landtagswahl im März 2011 übernahm mit Holger Stahlknecht ein CDU-Mann das Innenministerium und trieb die Sache voran.

Neben der Ermächtigung für Alkoholverbote sind im neuen SOG weitere Änderungen geplant. So soll die Polizei künftig zum Beispiel bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen Videoaufzeichnungen anfertigen dürfen, "wenn aufgrund von Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass dies zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben der Polizeibeamten erforderlich ist".

Künftig sollen auch Häftlinge, die "gesundheitlich erheblich beeinträchtigt" sind, per Video überwacht werden können.

Die Polizei soll zudem die Befugnis erhalten, den Mobilfunkverkehr zu unterbrechen, um Sprengstoffanschläge zu verhindern.